Gericht

Coronatest fehlte: Ausgeschlossener FPÖ-Gemeinderat blitzt mit Beschwerde ab

Der FPÖ-Mandatar war im November 2021 von einer Gemeinderatssitzung in Maria Enzersdorf ausgeschlossen worden. Er konnte keinen negativen Covid-19-Test vorweisen. (Symbolbild)
Der FPÖ-Mandatar war im November 2021 von einer Gemeinderatssitzung in Maria Enzersdorf ausgeschlossen worden. Er konnte keinen negativen Covid-19-Test vorweisen. (Symbolbild)(c) REUTERS (THILO SCHMUELGEN)
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NÖ-Verwaltungsgericht sieht sich nicht zuständig, weil der Politiker ohne Zwangsandrohung aus dem Saal gebeten wurde.

Wien. Es war ein relativ harmloser Vorfall, aber der Chef der FPÖ in Niederösterreich zögerte nicht, ihn gleich in einen großen historischen Rahmen zu stellen: „Die ÖVP hat aus der Geschichte nichts gelernt und arbeitet offenbar an der Errichtung ihres eigenen Ständestaates 2.0“, ließ Udo Landbauer in einer Aussendung wissen. „Nicht systemkonforme Oppositionspolitiker werden mundtot gemacht und an ihrer Arbeit gehindert.“

Landbauer forderte Konsequenzen. Doch die bleiben aus, nachdem das Verwaltungsgericht Niederösterreich sich nun den Fall angesehen hat. Denn der eigentlich Betroffene war dort an der falschen Adresse.

FPÖ-Mandatar Leopold Salm-Reifferscheidt-Raitz war im November 2021 von einer Gemeinderatssitzung in Maria Enzersdorf (Bezirk Mödling) ausgeschlossen worden. Er hatte keinen negativen Covid-19-Test vorweisen können, wie ihn die Hausordnung als einzige Alternative zu geimpft oder genesen verlangt hätte. Ein Mitarbeiter der Gemeinde forderte den Mandatar daher auf, das Gebäude zu verlassen, was dieser tat.

Daraufhin richtete Salm-Reifferscheidt-Raitz eine Maßnahmenbeschwerde ans Landesverwaltungsgericht: Er sei durch das Abverlangen eines 3-G-Nachweises und die Aufforderung, den Saal im Hunyadi-Schloss zu verlassen, in seinen Rechten verletzt worden. So eine Beschwerde setzt aber voraus, dass eine Behörde unmittelbare (also nicht per Bescheid angeordnete) Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt hat; nichts deutete jedoch darauf hin, dass und wie die Gemeinde unter Bürgermeister Johann Zeiner (Anwalt: Christian F. Schneider) die Aufforderung zwangsweise durchgesetzt hätte; das Gericht wies deshalb die Beschwerde zurück, ohne die Rechtmäßigkeit des Saalverweises zu prüfen (LVwG-M-1/001-2022).

Salm-Reifferscheidt-Raitz könnte jetzt noch die Höchstgerichte bemühen. Das gilt aber als unwahrscheinlich. Der Verfassungsgerichtshof hat schon voriges Jahr im Fall eines Bundesrats aus Tirol, der sich zur Ausreise nach Wien keinem Coronatest hätte unterziehen wollen, entschieden: Er war dadurch nicht im Recht auf freie Mandatsausübung verletzt, die vorgesehenen Testverfahren wären durchaus zumutbar gewesen (V87/2021).

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