Integration

Flüchtlinge, die arbeiten, riskieren die Grundversorgung

Ankunft geflüchteter Menschen aus der Ukraine am Hauptbahnhof in Wien.
Ankunft geflüchteter Menschen aus der Ukraine am Hauptbahnhof in Wien.APA/TOBIAS STEINMAURER
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Wer mehr als 120 Euro dazu verdient, verliert den Zugang zur Grundversorgung und läuft Gefahr, seinen Schlafplatz zu verlieren. AMS und Diakonie sind unzufrieden.

Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Österreich fliehen und hier die Grundversorgung in Anspruch nehmen wollen, müssen Acht geben, sagt Gernot Mitter von der Arbeiterkammer am Montag im Ö1-„Morgenjournal“. Konkret könnten sie vor die Wahl gestellt werden: wohnen oder arbeiten. Denn: „Wer mehr als 120 Euro dazu verdient, verliert den Zugang zur Grundversorgung, riskiert damit die Unterkunft - der Schlafplatz geht verloren."

Die Zuverdienstgrenze bei der Grundversorgung gilt übrigens auch bei Kursen, die das Arbeitsmarktservice, AMS, anbietet: Wer auf der Suche nach Arbeit ist und deswegen eine Schulung besucht, erhält eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts - auch an Asylberechtigte wird diese Beihilfe ausbezahlt.

Momentan gestalte sich die Lage für das Arbeitsmarktservice daher wie folgt: Man zahle „die grundversorgten Personen an sich nicht, damit die nicht ihren Anspruch auf Grundversorgung oder sogar, im schlimmsten Fall, ihr Quartier verlieren“, sagt AMS-Chef Johannes Kopf. Zufrieden ist er damit nicht: „Es wäre gut, wenn man hier noch eine Erleichterung finden, weil das ist in gewisser Weise eine eindeutige Erschwernis bei der Integration.

Auch die Diakonie ortet Reformbedarf und hat einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, um die Situation aus ihrer Sicht zu verbessern. Das zentrale Anliegen darin: Wer eine Arbeit gefunden hat, soll seine Unterkunft behalten dürfen, sich aber an den Kosten beteiligen - oder aber ausreichend Zeit für die Suche nach einer neuen Wohnung eingeräumt bekommen.

Arbeit an zeitgerechter Umsetzung

Aus dem Arbeitsministerium von Martin Kocher (ÖVP) heißt es dazu am Montag, man sei sich des Problems mit den Zuverdiensten bewusst - und stehe mit dem dafür zuständigen Innenministerium im Austausch. Letzteres betont, dass eine Aufnahme von Erwerbstätigkeit durch Vertriebene nicht automatisch zum Verlust der bereitgestellten Unterkunft führe. Zudem bedeute ein Überschreiten der Zuverdienstgrenze nicht den völligen Verlust der Grundversorgung. Und: Man arbeite an einer zeitgerechten Anpassung und Umsetzung der Regelungen.

(Red.)


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