Ein Feststellungsantrag soll überprüfen, ob Lehrende der Universität gendergerechte Sprache vorschreiben dürfen. Auslöser war ein Eklat beim Zentrum für Translationswissenschaft: Studierende fühlen sich unfair behandelt.
Ein Student an der Universität Wien sieht sich durch einen angeblichen Zwang zur gendergerechten Sprache diskriminiert. Diese Meldung ging vor einigen Wochen durch die österreichische Medienlandschaft und stieß auf reichlich Resonanz. Die Problematik: Der Student der Translationswissenschaft gibt an, in Lehrveranstaltungen schlechter benotet worden zu sein, weil er in seinen Texten durchwegs das generische Maskulinum verwendet hat, also nur die männliche Form eines Nomens. Ein „Leitfaden für gendergerechte Sprache“ empfiehlt Studierenden zwar zu gendern und das dritte Geschlecht zu verwenden, schreibt die Vorgangsweise jedoch nicht vor. Expertinnen und Experten verweisen auf Studien, die die Wirkung von geschlechtergerechter Sprache belegen sollen. Die finale Entscheidung liege aber bei den Lehrenden, sagt die Universität Wien. Ein Feststellungsantrag wurde eingebracht. Der Verwaltungsgerichtshof soll die Causa nun prüfen. Die „Presse“ hat bei Betroffenen und Expertinnen nachgefragt, um mehr Klarheit in die teils emotionale Diskussion zu bringen.