Lockerungen

"Verkehrsbeschränkungen" statt Quarantäne: Was für ungeimpfte Kontaktpersonen gilt

Untersagt sind Besuche von Einrichtungen, in denen üblicherweise keine FFP2-Maske getragen wird - etwa in der Gastronomie oder in Fitnessstudios. Auch Besuche in Gesundheitseinrichtungen sind untersagt.
Untersagt sind Besuche von Einrichtungen, in denen üblicherweise keine FFP2-Maske getragen wird - etwa in der Gastronomie oder in Fitnessstudios. Auch Besuche in Gesundheitseinrichtungen sind untersagt.Die Presse/Clemens Fabry
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Ab heute müssen Kontaktpersonen ohne vollständig Immunschutz nicht mehr in Quarantäne. Für sie gelten „Verkehrsbeschränkungen“. Was bedeutet das konkret?

Alle Kontaktpersonen ohne vollständigen Corona-Immunschutz müssen seit diesem Montag nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen gelten für die Betroffenen nun "Verkehrsbeschränkungen": Bei Kontakt mit anderen Personen muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden, auch im Freien. Untersagt sind etwa Besuche von Einrichtungen, wo dies nicht möglich ist, etwa die Gastronomie oder Fitness-Klubs. Der Krankenpflegeverband warnte unterdessen vor der geplanten Quarantäne-Verkürzung für Gesundheitspersonal.

Angekündigt worden war der Schritt seitens der Regierung schon letzten Dienstag, nun sind die Lockerungen in Kraft. Laut dem am Montag auf der Webseite des Gesundheitsministeriums veröffentlichten Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung (abrufbar hier) müssen als Kontaktpersonen Eingestufte bei Kontakt mit anderen Personen eine FFP2-Maske (oder höherwertig) tragen. Dies gilt auch innerhalb des privaten Wohnbereichs. Bei Kindern von sechs bis 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz, jüngere Kinder sind davon nicht erfasst.

Bei dieser Vorgabe handelt es sich um eine Empfehlung des Ministeriums, die per Erlass von den lokalen Gesundheitsbehörden jeweils im Einzelfall umgesetzt wird. Jeweils gut begründet kann die Behörde das Vorgehen in eigenem Ermessen entscheiden, hieß es am Montag dazu aus dem Gesundheitsressort.

Besuch von Gesundheitseinrichtungen verboten

Komplett untersagt ist Kontaktpersonen (auch mit Maske) der Besuch von Großveranstaltungen und Ähnlichem (Sportveranstaltungen, Konzerte etc.). Auch der Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder "risikobehafteten Settings" ist nicht erlaubt. Dies gilt etwa für Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Obdachlosenheime, Gefängnisse oder Flüchtlingsheime. Möglich ist hingegen grundsätzlich das Verlassen der Wohnung sowie etwa das Einkaufen, die Besorgung der Grundversorgung sowie die Arbeit (mit durchgängigem Tragen einer FFP2-Maske, Anm.).

Grundsätzlich nicht als Kontaktpersonen einzustufen sind vollständig immunisiert Personen mit drei "immunologischen Ereignissen" (z.B. drei Impfungen) - bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr reichen zwei solcher Ereignisse. Auch Personen, die innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontakt von einer Infektion mit der Omikron-Variante genesen sind, gelten nicht als Kontaktperson. Ebenfalls nicht als Kontaktperson eingestuft werden Personen, sofern bei ihrem Kontakt zum bestätigten Fall "geeignete und nachvollziehbar korrekt umgesetzte Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos" angewandt wurden. Darunter fällt etwa das beidseitige Tragen einer FFP2-Maske.

Keine Quarantäne für infizierte Spitalsmitarbeiter?

Die nächste Änderung bei den Quarantäne-Bestimmungen wird dann Mitte dieser Woche erwartet: Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat ja angekündigt, dass es dann zu einer Lockerung der Quarantäne-Regeln für infizierte Mitarbeiter zumindest in Spitälern und Pflegehäusern kommen soll. Argumentiert wird das im Wesentlichen mit der Überlastung des Personals angesichts der hohen Patientenzahlen in den Gesundheitseinrichtungen.

Gleichzeitig soll am Mittwoch wieder die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gelten (allerdings nicht in Schulen). Dazu wird in den kommenden Tagen noch eine Verordnung des Gesundheitsministers erwartet, in der die Details geregelt werden.

Auch Pflegepersonalal „Recht, gesund zu werden"

Der Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) übte am Montag an den Lockerungen generell und an den geplanten Quarantäne-Verkürzungen im Gesundheitsbereich im Speziellen scharfe Kritik. Auch das Pflegepersonal habe, wie alle anderen Bürger, das Recht in Ruhe gesund zu werden und sich zu erholen. "Wir sehen eine weitere Verkürzung der Quarantänevorschriften für das Personal in Spitälern und Langzeitpflegeeinrichtungen kritisch und warnen dezidiert davor", sagte ÖGKV-Präsidentin Elisabeth Potzmann in einer Aussendung.

Das ohnehin schon ausgelaugte Pflegepersonal, das seit Beginn der Pandemie am Anschlag arbeite, werde sich keine weitere Benachteiligung gefallen lassen. "Die professionellen Pflegepersonen sind am Limit, kündigen, haben Burn-Out. Sie jetzt auch noch dazu zu zwingen, halb genesen arbeiten zu gehen und insbesondere die Aufforderung, positiv getestet zu arbeiten, wird das Fass zum Überlaufen bringen", warnte Potzmann.

Auch sieht der Verband das Aufheben der Maßnahmen generell sehr kritisch: "Die umfassenden Lockerungen der Covid-19-Maßnahmen in Österreich am 5. März 2022 kamen zu früh." Niemand habe die warnenden Stimmen - auch von Experten - hören wollen. "Jetzt steht man nie da gewesenen 450.000 aktiven Fällen gegenüber und einer Rate von bis zu 60.000 Neuinfektionen pro Tag. Der gefeierte Freedom Day brachte für das ohnehin überlastete professionelle Pflegepersonal massive Mehrarbeit." Es dürfe nicht passieren, dass diese verfrühten Lockerungen jetzt das Gesundheitspersonal ausbaden muss.

(APA)

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