Quergeschrieben

Korruption hat keine Parteifarbe, U-Haft ist keine vorgezogene Strafe

Ex-Ministerin Karmasin sitzt in Untersuchungshaft. Justitia ist ja bekanntlich nicht immer blind und wenn, dann mitunter nur auf einem Auge.

Von meinem Fern(seh)studium weiß ich: Ermittler und Staatsanwälte, egal, welchen Geschlechts, sind jung und dynamisch; die Richter, die von ebendiesen Staatsanwälten in besonders dringlichen Fällen sogar nach Dienstschluss daheim oder auf dem Golfplatz aufgesucht werden, damit sie mit ihrer Unterschrift eine Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft genehmigen, sind durchwegs honorige und knorrige ältere Damen und Herren, denen die Berufserfahrung aus jeder Pore quillt.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

>>> Mehr aus der Rubrik „Quergeschrieben“

In der österreichischen Wirklichkeit ist es genau umgekehrt: Da sind die Staatsanwälte meist im fortgestrittenen Alter. Die Richterinnen und Richter, die über Hausdurchsuchungen und/oder Untersuchungshaft entscheiden, befinden sich hingegen erst auf der untersten Stufe ihrer Karriereleiter. 2008 wurden bei der Reform der Strafprozessordnung Untersuchungsrichter abgesetzt und durch Haft- und Rechtsschutzrichter ersetzt. Nur 44 Mal haben die richterlichen Berufseinsteiger Anträge der Staatsanwaltschaft im Jahr 2020 abgelehnt, 5122 Mal hingegen bewilligt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.