Der Ex-Minister hat bis zu zehn Monate Zeit, um gegen das Buwog-Urteil Einspruch zu erheben. Noch vor dem Sommer wird er dennoch wieder als Angeklagter vor Gericht stehen.
Vor mehr als einem Jahr, am 4. Dezember 2020, verkündete Richterin Marion Hohenecker das lang erwartete, erstinstanzliche und damit nicht rechtskräftige Urteil im größten Korruptionsprozess der österreichischen Justizgeschichte: Karl-Heinz Grasser wurde in Zusammenhang mit den Affären „Buwog“ und „Terminal Tower“ zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Begründung: Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte. Der ehemalige Finanzminister reagierte darauf „traurig, schockiert und erschrocken“ und kündigte an, umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwede einzulegen.
Ganz so rasch ging das dann aber doch nicht: Erst am 28. Jänner 2022 wurde den Angeklagten das schriftliche Urteil zugestellt. Um dieses zu beeinspruchen, wurde den Anwälten nun zwischen acht und zehn Monaten Zeit gegeben, um Rechtsmittel einzubringen. Das berichtet der „Standard“ am Dienstag. Zuvor hatten die Anwälte Fristverlängerungsanträge für das Einbringen der Rechtsmittel gestellt. Üblicherweise beträgt die Rechtsmittelfrist vier Wochen.
Während Grasser damit nun bis zu zehn Monate Zeit bleibt, um seinen Einspruch zum Urteil einzubringen, wird er voraussichtlich noch vor dem Sommer wegen angeblicher Steuervergehen vor dem Richter stehen - auch hier bestreitet Grasser jede Schuld. Dieses Steuerverfahren führt nicht Hohenecker, sie ist von der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen in eine allgemeine Abteilung gewechselt.
(hell/APA)