Strengere Corona-Regeln

Gastronomie und Handel können wohl zwischen 3-G und Maske wählen

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Symbolbildimago/Wolfgang Maria Webe
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Ab Mittwoch gelten verschärfte Corona-Regeln: In Innenräumen gilt die Maskenpflicht. Im Handel und der Gastronomie dürfte wahlweise auf die 3-G-Regel zurückgegriffen werden. Die Quarantäneregeln bleiben vorerst weiter offen.

Ab morgen, Mittwoch, sollen neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelte. Wie der „Standard“ aus einem entsprechenden Entwurf am Dienstag zitiert, gilt die Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und in Seilbahnen. In Letzteren kann alternativ auch ein 3G-Nachweis verlangt werden.

Die 3-G-Regel soll dem Entwurf zufolge in der Gastronomie auch als Alternative zur Maskenpflicht eingeführt werden. Ebenfalls keine Maske brauche es, wenn Speisen und Getränke nur am Sitzplatz konsumiert werden, sowie im privaten Wohnbereich.

Der Entwurf soll laut dem Medienbericht am Dienstag gegen 11 Uhr an zahlreiche Stellen geschickt worden sein, mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme bis 14 Uhr. Demnach könnte es noch zu Änderungen kommen. Die Länder müssen ihre Regeln - die in Wien etwa mit der 2-G-Regel in der Nachtgastronomie schärfer sind - an die neue Verordnung adaptieren. Gelten sollen die Änderungen vorerst bis 2. April. 

Kürzere Quarantäne?

Umstritten ist weiter die Quarantänefrage: Wie zuvor Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker lehnte am Dienstag auch der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (beide SPÖ) die Verkürzung auf fünf Tage vehement ab. Sollte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) dieser Forderung des Salzburger Landeshauptmannes Wilfried Haslauer (ÖVP) nachkommen, wäre er aus Sicht von Luger sogar "rücktrittsreif".

Es brauche eine "kluge Regelung", die "verschiedene Entscheidungswege zulässt", stellte am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal" Herwig Ostermann, Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH, fest. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) hat am Montag eine Verkürzung strikt abgelehnt - und zwar mit dem Argument, dass auch das Pflegepersonal, wie alle anderen Bürger, das Recht habe, in Ruhe gesund zu werden und sich zu erholen. Von der Gecko-Kommission kam am Freitag keine Empfehlung, denn die Mitglieder waren geteilter Ansicht.

Tests ab 1. April eingeschränkt

Die Frage der kostenlosen Tests ist unterdessen geklärt: Ab 1. April werden nur noch fünf PCR-Tests und fünf Antigen-Tests pro Person und Monat ausgegeben. Ausnahmen gibt es bei Infizierten, Kontaktpersonen und Menschen in vulnerablen Settings. Der Gesetzesbeschluss soll am Donnerstag im Nationalrat gefällt werden.

>>> Herwig Ostermann im Ö1-"Morgenjournal"

(APA/Red.)

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