Reform

Maklerprovision: „Wer bestellt, zahlt auch“

Für die Maklerleistung zahlen soll künftig meist nur der Vermieter.
Für die Maklerleistung zahlen soll künftig meist nur der Vermieter. (c) Photothek via Getty Images (Thomas Trutschel)
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Der Gesetzesentwurf für das Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen liegt vor. Für Mieter soll „provisionsfreies Wohnen“ zum Standard werden. Die Immobilienwirtschaft übt Kritik.

Wien. Beim Thema leistbares Wohnen ist sie eher nur ein Tropfen auf den heißen Stein – für jene, die sie berappen müssen, geht es jedoch um viel Geld: Die Rede ist von der Maklerprovision. Meist sind das zwei Monatsmieten (plus Umsatzsteuer), so viel können Makler von Mietern verlangen, wenn der Mietvertrag unbefristet oder für mehr als drei Jahre abgeschlossen wird.

Für Mieter schlagend werden könne das alle paar Jahre: Etwa jeder dritte befristete Mietvertrag werde nicht verlängert, Mieter müssen daher immer wieder eine neue Wohnung suchen, sagte Justizministerin Alma Zadić am Dienstag vor Journalisten. Gemeinsam mit Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) und den Nationalratsabgeordneten Nina Tomaselli (Grüne) und Johann Singer (ÖVP) präsentierte sie die Eckpunkte einer Reform, durch die bei den Maklerprovisionen für Mietwohnungen das Bestellerprinzip eingeführt werden soll.

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