Reform

Maklerprovision: „Wer bestellt, zahlt auch“

Für die Maklerleistung zahlen soll künftig meist nur der Vermieter.
Für die Maklerleistung zahlen soll künftig nur der Erstbesteller – in den meisten Fällen ist das der Vermieter.(c) Photothek via Getty Images (Thomas Trutschel)
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Der Gesetzesentwurf für das Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen liegt vor. Für Mieter soll „provisionsfreies Wohnen“ zum Standard werden. Die Immobilienwirtschaft übt Kritik.

Wien. Beim Thema leistbares Wohnen ist sie eher nur ein Tropfen auf den heißen Stein – für jene, die sie berappen müssen, geht es jedoch um viel Geld: Die Rede ist von der Maklerprovision. Meist sind das zwei Monatsmieten (plus Umsatzsteuer), so viel können Makler von Mietern verlangen, wenn der Mietvertrag unbefristet oder für mehr als drei Jahre abgeschlossen wird.

Für Mieter schlagend werden könne das alle paar Jahre: Etwa jeder dritte befristete Mietvertrag werde nicht verlängert, Mieter müssen daher immer wieder eine neue Wohnung suchen, sagte Justizministerin Alma Zadić am Dienstag vor Journalisten. Gemeinsam mit Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) und den Nationalratsabgeordneten Nina Tomaselli (Grüne) und Johann Singer (ÖVP) präsentierte sie die Eckpunkte einer Reform, durch die bei den Maklerprovisionen für Mietwohnungen das Bestellerprinzip eingeführt werden soll.

Bei einer 49-Quadratmeter-Wohnung, die pro Monat rund 500 Euro kostet, würden sich Mieter knapp 1100 Euro ersparen, bei einer 72-Quadratmeterwohnung um 986 Euro pro Monat 2112 Euro, rechnete Zadić vor, „viel Geld fürs Grundbedürfnis Wohnen“. Und es gehe auch um Gerechtigkeit: So wie überall sonst, solle künftig gelten: „Wer bestellt, bezahlt.“ Die jährliche Entlastung für die Mieter insgesamt beziffert das Justizministerium mit über 55 Mio. Euro.


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