Fremdenrecht

Fall Tina: Wie man des Kindes Wohl überprüft

Nach Tinas Abschiebung war im Februar 2021 auch vor dem Innenministerium demonstriert worden.
Nach Tinas Abschiebung war im Februar 2021 auch vor dem Innenministerium demonstriert worden. (c) Georges Schneider / picturedesk.com (Georges Schneider)
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Hat die Behörde die Abschiebung doch hinterfragt? Wieso findet das Gericht dann im Akt keinen Hinweis darauf? Und wie beurteilt man, ob ein Kind bleiben darf? Der Fall wirft Fragen auf.

Dass Streitparteien Dinge anders sehen als das Gericht, soll ja vorkommen. Dass man sich aber sogar uneinig darüber ist, was in einem Akt steht oder nicht, ist dann doch ungewöhnlich. So erklärte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), dass es im Fall der georgischen Schülerin Tina vor der Abschiebung noch einmal deren Rechtmäßigkeit geprüft habe. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) fand keine Hinweise darauf und erklärte die im Jänner 2021 erfolgte Abschiebung für rechtswidrig. Das BFA möchte den Fall aber nun zur höchsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH), bringen.

Dabei gilt es aber auch juristische Fragen zu beantworten. Insbesondere, wann das Kindeswohl für den Verbleib einer Person im Inland spricht. Aber was muss man dabei beachten? Und wie klärt man nun, was im Akt stand?

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