Corona-Maßnahmen

Verordnung liegt vor: Quarantäne kann nach fünf Tagen enden

Im Handel dürfte wie in der Gastronomie und im Freizeitbereich wieder die FFP2-Maske eingeführt werden. Die entsprechende Verordnung verspätet sich allerdings.
Im Handel dürfte wie in der Gastronomie und im Freizeitbereich wieder die FFP2-Maske eingeführt werden. Die entsprechende Verordnung verspätet sich allerdings.(c) Getty Images (Sascha Schuermann)
  • Drucken

Koalitionärer Unmut hat die Verhandlungen erschwert. Nun aber ist fix: Die FFP2-Pflicht kommt in allen Innenräumen wieder - nur in der Nachtgastronomie und bei größeren Events gilt wahlweise die 3-G-Regel.

Den sechsten Tag in Folge wurde zwischen Bundesregierung, Länder und Wirtschaftsvertreter auch am Mittwoch, inmitten erneut rekordverdächtiger Infektionszahlen, um schärfere Corona-Maßnahmen gefeilscht. Bis zum späten Nachmittag war die eigentlich für Dienstag angekündigte Verordnung nicht da – und das, obwohl sie ab Mitternacht hätte gelten sollen.

Nach langem Warten aber wurde gegen 16:30 Uhr dann verkündet, wie es mit Maskenpflicht und Zutrittsregeln weitergeht: Die FFP2-Maskenpflicht wird in allen Innenräumen (in der Gastronomie abseits des Sitzplatzes, im Handel, bei Freizeiteinrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmittel) wieder eingeführt. Bei Veranstaltungen muss sie mit und ohne zugewiesenen Sitzplätzen indoor ab 100 Personen getragen werden. Hier hat der Veranstalter allerdings die Wahlfreiheit zwischen Maskenpflicht oder der 3-G-Regel. In der Nachtgastronomie gilt diese Regelung ebenfalls, also grundsätzlich Maskenpflicht oder 3-G-Kontrolle. Inkraft tritt die Verordnung ab Mitternacht und soll vorerst bis 16. April gelten.

Kürzere Isolation für alle - falls symptomfrei

Die tatsächliche Verordnung unterscheidet sich damit von dem vorab kursierenden Entwurf, der eine generelle Wahlfreiheit zwischen Maskenpflicht bzw. 3-G-Regel einräumte – auch für den gesamten Dienstleistungsbereich. Das hätte allerdings bedeutet, dass prinzipiell auch Supermärkte, Post- oder Bankfilialen auf 3G umstellen hätten können. Das ist nun nicht der Fall. Die Stadt Wien bleibt allerdings wie bisher eine Ausnahme: Hier gilt weiterhin 2G in der gesamten (Nacht-)Gastronomie. In Innenräumen mussten Wiener und Wienerinnen schon bisher eine Maske tragen.

Neu sind auch die Empfehlungen für die Quarantänedauer. Erkrankte, die zwei Tage lang keine Symptome mehr haben, können schon nach fünf Tagen, auch ohne negativen Test, die Isolation beenden, um in die Arbeit zu gehen. Es gilt jedoch weitere fünf Tage eine „Verkehrsbeschränkung“, also das Tragen einer FFP2-Maske im Kontakt mit anderen und das Meiden von Veranstaltungen. Bei Kontakt mit vulnerablen Personen muss verpflichtend Schutzausrüstung getragen werden. Das gilt für alle Personen, nicht nur für Menschen, die im Gesundheitsbereich arbeiten.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) befand den Vorschlag einer kürzeren Quarantäne vorab als „sehr gut, falls es medizinisch gerechtfertigt ist“. Bei der SPÖ allerdings dürfte das auf heftige Kritik stoßen. Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hatte, wie auch der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ), eine Verkürzung vehement abgelehnt. Letzterer nannte Rauch „rücktrittsreif“, sollte dieser einer Lockerung zustimmen.

Gefordert hatte die Verkürzung etwa der ÖVP-Landeshauptmann in Salzburg, Wilfried Haslauer. Oberösterreichs Landeshauptmann, Thomas Stelzer (ÖVP), wollte in der Vorwoche die Quarantäneregeln im Hinblick auf die akute Personalnot im Pflegebereich generell abschaffen. Aufhorchen ließ dieser am Mittwoch auch mit offener Kritik am ÖVP-Bildungsminister: Dass Martin Polaschek gegen eine Verschärfung der Maskenpflicht in den Schulen sei, sei für Stelzer „absolut unverständlich“.

Eine türkise Retourkutsche für Rauch?

Dass die Verordnung so lange auf sich warten ließ (Rauch: „Es lagen sehr unterschiedliche Vorstellungen auf dem Tisch, sowohl bei der Maskenpflicht als auch bei der Absonderung von Infizierten“) sorgte unterdessen auch in der ÖVP für Verwunderung. Aus einem Landesbüro heißt es, dass man sich in der Koalition schon in der Nacht auf Mittwoch geeinigt habe. Für die „intensiven Verhandlungen“, wie Rauch sie nannte, unter anderen verantwortlich soll Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) gewesen sein – wenn man dem Wiener Rathaus Glauben schenkt. Mit Branchenvertreter habe sie bis zuletzt versucht, Ausnahmen zu erreichen. Köstinger selbst verwies am Rande des Ministerrats auf eine nötige „Praxistauglichkeit“ und dass Maßnahmen „verfassungsrechtlich komplex“ seien.

Die Ministerin dürfte jedenfalls nicht alleiniger Grund für die Verzögerung gewesen sein. Dem Vernehmen nach war die ÖVP generell irritiert, dass Rauch mit der Verschärfung vorgeprescht sei. „Es war Zeit zu handeln“, erklärte Rauch am Mittwoch sein Vorgehen. Das sei nicht abgesprochen gewesen, heißt es aus der ÖVP. „Die wollten den deshalb blöd dastehen lassen“, sagt ein beteiligter Gesundheitsreferent.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Coronamaßnahmen

"Verantwortungslos": Wien und Eisenstadt gegen verkürzte Absonderung

Wiens Gesundheitsstadtrat Hacker warnt davor, dass die „Hochinzidenzphase unnötig in die Länge“ gezogen wird. Das kommt einer „gesundheitsbehördlichen Selbstaufgabe gleich“.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) verspricht „Nachvollziehbarkeit, Einfachheit und Klarheit" bei künftigen Corona-Maßnahmen.
Neue Corona-Regeln

Gesundheitsminister Rauch: "Lockerungen kamen zu früh"

Der Gesundheitsminister verteidigt die Rückkehr der Maskenpflicht und die Verkürzung der Quarantäne. Die Vorhersagen hätten sich geändert. Das Pflegepersonal dürfe nicht den Preis der Lockerungen zahlen.
Peter Hacker (SPÖ)
Wien

Hacker gegen verkürzte Quarantäne für Erkrankte

Eine Quarantäne-Lockerung, die von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in Aussicht gestellt wurde, wird in Wien abgelehnt. Stadtrat Hacker wurde positiv auf Covid-19 getestet.
Bericht

Verkürzte Quarantäne trotz Infektion? Gecko-Experten teils skeptisch

In ihrem aktuellen Bericht begrüßt die Gecko-Kommission die gestern verkündete Rückkehr zur Maskenpflicht in Innenräumen. Die Lockerungen der Quarantänevorschriften schätzen die Mitglieder des Beraterstabs unterschiedlich ein.
Symbolbild
Strengere Corona-Regeln

Gastronomie und Handel können wohl zwischen 3-G und Maske wählen

Ab Mittwoch gelten verschärfte Corona-Regeln: In Innenräumen gilt die Maskenpflicht. Im Handel und der Gastronomie dürfte wahlweise auf die 3-G-Regel zurückgegriffen werden. Die Quarantäneregeln bleiben vorerst weiter offen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.