Förderungen

Für Mietzuschüsse ist es jetzt oft zu spät

Rund um den Zinsentfall im Lockdown gibt es immer noch viele offene Fragen.
Rund um den Zinsentfall im Lockdown gibt es immer noch viele offene Fragen.(c) Marin Goleminov
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War ein Geschäftslokal im Lockdown unbrauchbar, ist ein Zuschuss für unter Vorbehalt gezahlte Mieten nicht mehr möglich. So schlüssig das ist – die Tücke steckt im Detail.

Wien. Zwei Jahre Pandemie, mehrere Lockdowns – und noch immer jede Menge ungeklärter Rechtsfragen. So stellt sich die Situation für viele Mieter und Vermieter von Geschäftslokalen dar. Durch die nun beginnenden Überprüfungen seitens der Cofag, ob Mietzuschüsse zu Recht beantragt wurden und allfällige Einigungen über eine Zinsminderung sachgerecht sind, bekommt all das eine zusätzliche Dimension.

Von systematischen Rückforderungen sind dabei nur Unternehmen betroffen, die in Lockdown-Phasen Zuschüsse von über 12.500 Euro monatlich für den Miet- oder auch Pachtzins erhalten haben. Aber auch für alle anderen gilt die Schadensminderungspflicht, relevant ist das Thema also auch für sie. Und auch bei neuen Förderanträgen sind alle Antragsteller unabhängig von der Höhe des beantragten Zuschusses von der Neuregelung im ABBAG-Gesetz und den Mitte März dazu ergangenen Verordnungen betroffen.

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