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Nachbarschaftshilfe der anderen Art

Private Fotovoltaikanlage
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Energiegemeinschaften. Energie lokal erzeugen, lokal verbrauchen und lokal verkaufen – das neue EAG-Gesetz liefert die Basis für das „Tauschen“ von grünem Strom. Erste Projekte zeigen, wie das in der Praxis funktioniert.

Jeder, der mittels einer Fotovoltaikanlage eigenen grünen Strom produziert, kennt das        Problem: Wer selbst erzeugte Energie nicht im eigenen Haushalt verbraucht, speist sie gegen eine äußerst schmale finanzielle Vergütung ins öffentliche Netz ein. Das im Juli 2021 beschlossene Erneuerbare Ausbaugesetz (EAG) öffnet einer zeitgemäßen Alternative die Türen: Nun kann überschüssiger Strom mit einer lokalen Gemeinschaft wie Nachbarn und Gewerbebetrieben geteilt werden. Im Rahmen dieses Prinzips hat sich der Begriff des „Prosumers“ eingebürgert, eine Wortschöpfung aus Produzent und Konsument. Eine der wesentlichen Voraussetzungen hierfür sind „Smart Meters“, digitale Stromzähler der neuesten Generation, wie sie derzeit landesweit installiert werden. Sie sind unabdinglich für Energiegemeinschaften.

Zurück in die Zukunft

„Das Gesetz liefert die Basis, dass wir in Richtung regionaler Energieversorgung und Ausbau regionaler Energieerzeugungsanlagen gehen können. Wir bewegen uns damit zurück in die Zukunft, dorthin, wo die Energieversorgung einst begonnen hat“, erklärt Roland Kuras, Geschäftsführer der Power Solution Energieberatung. „Es geht hin zu kleineren Anlagen und zur lokalen Versorgung. Trotzdem brauchen wir aber weiterhin stabile überregionale Netze, damit die Versorgungssicherheit gegeben ist.“
Das Prinzip von Energiegemeinschaften ist einfach, sorgt für Kosteneffizienz und einen Austausch untereinander. „Lebt man in einem Einfamilienhaus, dann hat es Sinn, sich mit den Nachbarn zusammenzutun. Eine gemeinschaftliche Fotovoltaikanlage über einige Dächer hinweg kann da sinnvoll sein“, betont Kuras. „Wer zeitig aufsteht und danach den Tag im Büro verbringt, benötigt am Morgen mehr Energie und danach gibt es kaum Verbrauch. Bei einer mehrköpfigen Familie ist möglicherweise tagsüber jemand zu Hause und die Waschmaschine läuft. Sie kann dann die laufend selbst produzierte Energie nutzen, die woanders nicht benötigt wird.“
Genauso einfach wie der Grundgedanke ist mittlerweile die Umsetzung. Benötigt wird eine Anlage zur Energiegewinnung wie Fotovoltaik, Wind- oder Wasserkraft. Jeder in einer Energiegemeinschaft – egal, ob Prosumer oder „nur“ Verbraucher – muss über einen „Smart Meter“ verfügen, der von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt wird. „Sonst ist keine zusätzliche Hardware nötig. Gebraucht wird aber eine Vereinbarung mit dem lokalen Energieversorger, in dessen Netz nicht genutzter Strom eingespeist wird“, erklärt Kuras.

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