Zu hoch bewertete Geschäftslokale können kleinere Nutzwerte auch ohne Zustimmung der anderen durchsetzen. Ein Gastbeitrag.
Wien. Mit der Wohnrechtsnovelle 2022 hat der Gesetzgeber eine historisch einmalige Möglichkeit geschaffen, zu hoch bewertete Geschäftslokale herabsetzen zu lassen. Damit können Eigentümer von Geschäftslokalen im Wohnungseigentum schwere finanzielle Belastungen erheblich senken.
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Mit Superlativen soll man bekanntlich sorgsam umgehen. Dennoch hat es eine in den Übergangsbestimmungen der Wohnrechtsnovelle 2022 fast schon versteckte Regelung für Geschäftslokale auch historisch gesehen wahrlich in sich.