Die Fördergeld-Affäre um die Mehrzweckhalle Multiversum brach in sich zusammen. Wie es dazu kam - eine Analyse.
15 Jahre nachdem – laut Anklage – erste Tathandlungen gesetzt wurden, endete der Multiversum-Prozess vorigen Freitag, wie berichtet, mit neun Freisprüchen und einem einzigen Schuldspruch. Dem waren neunjährige Ermittlungen vorausgegangen. Zwei Staatsanwaltschaften waren am Werk: federführend die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und in Teilbereichen auch die Staatsanwaltschaft Korneuburg. Viel Lärm um (fast) nichts könnte man angesichts des Prozessausgangs sagen.
Allerdings sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Wie die WKStA der „Presse“ mitteilte, habe man Rechtsmittel gegen die Freisprüche angemeldet. In dieser Frage hatte die Oberstaatsanwaltschaft Wien ein Wörtchen mitzureden. Klar ist aber, was das Straflandesgericht Wien (Vorsitz: Claudia Moravec-Loidolt) sagt. Nämlich, dass das Beweisverfahren „nicht ergeben hat“, dass Förderbetrug vorliege. Es habe auch nicht ergeben, dass die Angeklagten „im bewussten und gewollten Zusammenwirken“ Fördergeber getäuscht hätten. Angemerkt sei, dass von der WKStA-Anklage nichts übrig blieb, der eine Schuldspruch resultiert aus der Korneuburger Anklage.