Die Staatsanwaltschaft hatte dem 41-Jährigen Kokainhandel und Urkundendelikte vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In St. Pölten ist der Drogenprozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des „Ibiza-Videos“, Julian H., in erster Instanz zu Ende gegangen. Er wurde – nicht rechtskräftig – zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 41-Jährigen die Weitergabe von Kokain und Urkundendelikte in drei verschiedenen Fällen vorgeworfen. Die Verteidigung hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zuvor hatte sich der Angeklagte nicht schuldig bekannt und von politisch motivierten Anschuldigungen gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, 2017 und 2018 insgesamt 1,25 Kilogramm Kokain mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70 Prozent an insgesamt drei Orten in Niederösterreich, Salzburg und Oberösterreich zu einem Grammpreis von 40 Euro an einen Bekannten übergeben zu haben. Verurteilt wurde er wegen der Drogenweitergabe von Kokain mit einem Reinheitsgehalt von 50 Prozent.
Der Privatdetektiv hat zudem drei Urkundendelikte begangen: Er hat laut Urteil sowohl einen gefälschten slowenischen Führerschein und einen Personalausweis, die beide auf den Namen einer rumänischen Bekannten lauteten, besessen und übergeben sowie bei einer Polizeikontrolle am 7. Mai 2019 in Wien eine gefälschte slowenische Lenkberechtigung vorgewiesen.
Belastet wurde der 41-Jährige von einem ehemaligen Geschäftspartner und dessen früherer Geliebten. Die Aussagen der beiden Zeugen stehen teilweise im Widerspruch zueinander.
(Red.)