Gastkommentar

Verletzt Österreich Völkerrecht?

Warum ein Boykott von russischen Energielieferungen aktuell das gebotene völkerrechtliche Verhalten wäre.

Während die Ukraine, Polen und die baltischen Staaten auf einen Boykott russischer Energielieferungen drängen, stellen sich insbesondere Deutschland und Österreich weiterhin dagegen. Es bedarf nun keiner „überbordenden Emotionen, die unsere Energiesicherheit gefährden“, betonte Bundeskanzler Karl Nehammer jüngst am Rande des EU-Gipfels. Möglicherweise braucht es aber ein völkerrechtskonformes Verhalten seitens Österreichs.

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Bei dem in der Satzung der Vereinten Nationen enthaltenen und nach einhelliger Meinung auch völkergewohnheitsrechtlich geltenden Gewaltverbot handelt es sich um eine sogenannte Ius-cogens-Norm, also um „zwingendes Recht“. Das sind völkerrechtliche Verpflichtungen, von denen aufgrund ihres besonderen moralischen Gewichts nicht abgewichen werden darf. Dazu gehören etwa die Verbote des Völkermords, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Sklaverei, der Apartheid oder der Folter. Und eben das Gewaltverbot.

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