Justiz

"Ibiza-Detektiv": Schuldspruch ja – „aber keine Verschwörung“

Julian Hessenthaler drang mit seiner Version ("Es gibt keinen Sachbeweis") nicht durch. Nun will er per Nichtigkeitsbeschwerde doch noch zu einem Freispruch kommen.
Julian Hessenthaler drang mit seiner Version ("Es gibt keinen Sachbeweis") nicht durch. Nun will er per Nichtigkeitsbeschwerde doch noch zu einem Freispruch kommen.APA/F. Wieser
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Drogen, Urkundenfälschung: dreieinhalb Jahre Haft für Julian Hessenthaler, den Mann, der Heinz-Christian Strache in die Videofalle gelockt hatte.

Am sechsten Verhandlungstag war es endlich soweit: Der im Landesgericht St. Pölten laufende Prozess gegen Julian Hessenthaler, den Macher des Ibiza-Videos, ging zu Ende. Herausgekommen ist ein Schuldspruch – und der Vorsitzende des Schöffensenats sagte sinngemäß, es müsse doch noch erlaubt sein, den Angeklagten zu verurteilen, ohne gleich als Teil „eines korrupten Verschwörungs-Konstrukts“ zu gelten.

Aber nein, es war kein trotziger Justament-Standpunkt, den der Richter (er möchte seinen Namen keinesfalls in der Zeitung lesen) einnahm. Vielmehr gab es eine schlichte Erklärung für den Schuldspruch – und die dreieinhalb Jahre Haft: Die Belastungszeugen waren für das Gericht glaubwürdig. Und so wurde Hessenthaler wegen der Weitergabe von 1,25 Kilo Kokain mit einem vom Gericht angenommenen Reinheitsgehalt von 50 Prozent verurteilt. Diese Menge wechselte demnach zwischen Anfang 2017 und Ende 2018 in drei Portionen (einmal 250, zweimal 500 Gramm) in Salzburg, Niederösterreich und Oberösterreich den Besitzer.

Außerdem wurde der 41-Jährige, der mit seinem 2017 auf Ibiza gedrehten und 2019 in Auszügen veröffentlichten Video erst den blauen Vizekanzler Heinz-Christian Strache und dann die türkis-blaue Bundesregierung zu Fall brachte, wegen Urkundenfälschung und Fälschung besonders geschützter Urkunden verurteilt.

Flucht nach Berlin

Und Ibiza? Darum ging es nicht. Darum konnte es schon deshalb nicht gehen, weil sich Hessenthaler nach Berlin abgesetzt hatte, dort im Dezember 2020 festgenommen wurde und später per Auslieferungsverfahren nach Österreich überstellt wurde. Somit durfte man ihn nur wegen der Delikte verfolgen, die als Grund für die Rückführung des Häftlings von den deutschen Behörden festgeschrieben wurden. Das heimliche Filmen von Strache und Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus zählte jedenfalls nicht dazu. Dies ist an sich auch gar nicht strafbar.

Also hat der Prozess mit Ibiza gar nichts zu tun? Hessenthaler zum Richter: „Schauen Sie hinter mich. Diese Presseleute sitzen nicht da, weil es um 1,2 Kilogramm Kokain geht.“ Dieser Punkt ging wohl an ihn. Überhaupt machte der Angeklagte – laut Richter – einen guten persönlichen Eindruck: „Sie sind uns allen sympathisch. Sie sind ein smarter und intelligenter Typ.“ Das ändere aber nichts daran, dass der Senat den Belastungszeugen glaubte. Also etwa dem Abnehmer des Suchtgifts, Slaven K. Und auch einer Bekannten von K.Diese beiden wurden selbst bereits wegen Drogendelikten zu Haftstrafen verurteilt.

Ja, so der Richter, es habe Widersprüche in deren Angaben gegeben. Das sei in diesem Milieu aber normal. Man finde hier selten völlig untadelige und über sämtliche Bedenken erhabene Personen. Es gebe auch keinen Beweis dafür, dass Gert Schmidt, der Betreiber der Plattform eu-infothek.com (er ist auch für seinen Konnex zu dem im Ibiza-Video erwähnten Glücksspielkonzern Novomatic bekannt), K. zu einer Aussage gebracht habe, die Hessenthaler (viele nennen ihn „Ibiza-Detektiv“) belasten sollte. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass K. und ein weiterer Mann, S., 55.000 Euro von Schmidt bekommen hatten. Für Infos zum Ibiza-Video, wie Schmidt angibt.

Also hat der Prozess nun etwas mit Ibiza zu tun oder nicht? „Der Sachverhalt hat noch immer nichts mit einem Video zu tun, das 2017 auf Ibiza gedreht wurde“, ließ Staatsanwalt Bernd Schneider wissen. Im November 2019 habe man bei der Bekannten von K. hundert Gramm Kokain in einem Versteck im Keller gefunden. Die Frau habe darauf eine Lebensbeichte abgelegt und Hessenthaler als einen ihrer Lieferanten genannt. Daher: „Hessenthaler wurde von seiner Vergangenheit eingeholt.“

„Anfällig für Korruption“

Darauf stützte sich auch der Richter. Selbst wenn man eine groß angelegte Verschwörung zulasten des Angeklagten annehme, sei dadurch nicht erklärbar, dass die Bekannte von K. von Anfang an von sich aus Belastungen gegen Hessenthaler erhoben hat.

Die Verteidiger, Wolfgang Auer und Oliver Scherbaum, erklärten das Gegenteil: „Das Ganze hat sehr wohl mit Ibiza zu tun.“ Seit 2019 habe Österreich die von der EU vorgegebene Whistleblower-Richtlinie nicht umgesetzt. Nun würde das „sehr korruptionsanfällige System in Österreich“ einen Whistleblower wie Hessenthaler verfolgen, um ein Exempel zu statuieren.

In einem schriftlichen Statement gingen die Anwälte im Anschluss an den Prozess darauf ein, dass der Senat den Belastungszeugen zwar glaubte, aber dennoch auch auf gewisse Unterschiede bzw. Widersprüche in den Aussagen hinwies: „Der verfassungsgesetzlich geschützte Grundsatz ,im Zweifel für den Angeklagten´ bedeutet, dass das Gericht für den Fall, dass es nicht in der Lage ist, sich aufgrund der Beweisergebnisse für eine von mehreren möglichen, den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechenden Annahmen mit voller Überzeugung zu entscheiden, die für den Angeklagten günstigste Version dem Urteil zugrunde zu legen hat. Wenn der Vorsitzende in der heutigen Urteilsbegründung massive Zweifel des Senats hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen einräumt, der Senat dann aber dennoch einen Schuldspruch fällt, ist das mit dem rechtsstaatlichen Prinzip unseres Landes nicht in Einklang zu bringen."

Im Prozess meinte Scherbaum: „Dieses Verfahren ist kein normales Verfahren.“ Und: „Es würde mich nicht wundern, wenn es verfilmt würde.“ Zum Schluss meldeten die Anwälte Rechtsmittel gegen das Urteil an. Um im Filmjargon zu bleiben: Fortsetzung folgt.

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