Dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, wird nun zur Last gelegt, ein Amtsgeheimnis verraten zu haben.
Wien/Innsbruck. Erst Jäger, dann Gejagter könnte man sagen. Das liest sich zwar trivial, aber ein bisschen Wahrheit steckt schon auch dahinter. Der hochrangige Ankläger Johann Fuchs, Leiter der für den Sprengel Wien, Niederösterreich und Burgenland zuständigen Oberstaatsanwaltschaft (OStA), ist nun selbst angeklagt. Genau genommen ist es keine Anklageschrift, sondern „nur“ ein Strafantrag, der gegen ihn vorliegt. Die von der Staatsanwaltschaft Innsbruck (dorthin wanderten die Akten, um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden) erhobenen Vorwürfe: Verletzung des Amtsgeheimnisses und falsche Beweisaussage.
Ausgehend von diesen Anschuldigungen drohen bis zu drei Jahre Haft. Fuchs selbst gab vorerst keine Stellungnahme ab. Zuletzt hat er alle Vorwürfe zurückgewiesen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Eben wegen des nunmehrigen Vorliegens eines Strafantrags ist Fuchs vorläufig suspendiert worden. Dies ging vom Justizressort aus. Ebendort begründet man diesen Schritt mit der „Wahrung des Ansehens des Standes“.