Preiserhöhung

Ab 1. April: Höhere Richtwerte für Mieten im Altbau

Die Erhöhung betrifft rund eine Million Mieter.
Die Erhöhung betrifft rund eine Million Mieter. (c) Die Presse/Clemens Fabry (Clemens Fabry)
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Laut AK steigen in Wien die Richtwertmieten um 5,85 Prozent. Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung bedeutet das pro Jahr um 360 Euro mehr.

Die Richtwertmieten steigen mit 1. April um rund sechs Prozent. Die Valorisierung trete von Gesetzes wegen ein, auch wenn es keine Kundmachung dazu gebe, teilte das Justizministerium am Mittwoch auf Anfrage der APA mit. Die Kundmachung diene lediglich der Bevölkerung als veröffentlichte Information und sei keine Voraussetzung für die Erhöhung. Das Ministerium machte auch deutlich, dass keine gesetzliche Initiative zu einer weiteren Aussetzung der Erhöhung geplant ist.

Wie ein Sprecher gegenüber der APA weiter erklärte, ist die Kundmachung im Bundesgesetzblatt für Donnerstag, geplant. Die Richtwerte sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Laut Berechnungen der Arbeiterkammer von Mitte März steigen die Richtwertmieten um 5,85 Prozent und die Kategoriemieten um 5,47 Prozent. Eine 80-Quadratmeter-Wohnung würde in Wien pro Jahr um 360 Euro teurer, in Vorarlberg sogar um 550 Euro. Die Erhöhung betrifft rund eine Million Mieter. Die letzte Erhöhung fand im April 2019 statt.

Altbaumietverträge

Das Richtwertgesetz regelt Altbaumietverträge, die ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden, gilt aber auch in Wiener Gemeindewohnungen mit Mietverträgen ab 2004. Zu den Richtwerten hinzu kommen Zu- oder Abschläge etwa Ausstattungsmerkmale und Lage. Wirksam kann eine Erhöhung bei laufenden Verträgen nur werden, wenn darin eine Wertsicherungsklausel enthalten ist, ansonsten gilt sie nur für Neuverträge. Für vor 1994 abgeschlossene Verträge gelten die Kategoriemieten.

Bei Altverträgen können die Mieten bei Vorliegen einer Wertsicherungsklausel ab dem darauffolgenden Monat, also ab Mai, angehoben werden, allerdings gibt es Formerfordernisse für die Vermieter. Laut Mietrechtsgesetz (MRG) muss das Erhöhungsbegehren schriftlich gestellt werden - und darf erst abgeschickt werden, wenn die neuen Richtwerte schon gelten. Außerdem muss es bis 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter eingelangt sein.

Hoher Preissprung

Das Richtwertgesetz sieht vor, dass die Richtwertmieten alle zwei Jahre entsprechend erhöht werden, wenn die Inflationsrate über drei Prozent liegt. Im Vorjahr wurde diese Regelung für ein Jahr ausgesetzt, womit heuer ein besonders hoher Sprung bevorsteht. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat dabei keinen Ermessensspielraum. "Nach der aktuellen Rechtslage ist eine Inflationsanpassung - aufgrund des Gesetzesbeschluss des Nationalrats vom 24. März 2021 - gesetzlich vorgesehen", hieß es in einem Statement.

SPÖ, FPÖ, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer hatten zuletzt gefordert, die Mieterhöhung um ein weiteres Jahr auszusetzen. Dies hätte allerdings aufgrund der aktuell sehr hohen Inflation dazu geführt, dass im April 2023 dann ein Sprung von zehn Prozent oder mehr angestanden wäre.

(APA/red.)

> > > Aus dem „Presse"-Archiv: „Neue Richtwerte im Altbau: Was zu beachten ist“ (27. 2. 2019)

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