Gastbeitrag

Im Namen Österreichs gehandelt, nur ohne die nötige Bevollmächtigung

Auch wenn nur der Sitz der Internationalen Organisation für Rebe und Wein verlegt wird: Wer mitstimmt, braucht die Vollmacht des Bundespräsidenten.

Wien. Im Protokoll des Ministerrats fand sich unlängst ein Hinweis auf einen verfassungs- und völkerrechtlich nicht alltäglichen Vorgang: Außenminister Alexander Schallenberg musste, im Einvernehmen mit Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, Bundespräsident Alexander Van der Bellen um eine nachträgliche Bevollmächtigung für die Teilnahme am Treffen einer internationalen Organisation ersuchen. Was war geschehen?

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

Von Dijon nach Paris

Im Herbst 2021 fand in Dijon in Frankreich eine außerordentliche Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) statt. Zweck der Generalversammlung war ein Beschluss über die Verlegung des Sitzes der OIV von Paris nach Dijon. Österreich hat an diesem Treffen, vertreten durch die Agrarattachée an der Pariser Botschaft, teilgenommen. Und dies offensichtlich ohne die dafür notwendige Bevollmächtigung durch den Bundespräsidenten. Denn dieser vertritt bekanntlich gemäß Art 65 Abs 1 B-VG die Republik nach außen und schließt auch Staatsverträge ab.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.