Der VfGH verbietet Steuern auf nicht verdientes Geld. Das muss die Koalition erst lernen.
Der Spruch des Verfassungsgerichtshofs kommt gerade rechtzeitig. Während die Koalition das Budgetsparpaket fertig zuschnürt, zeigt das Höchstgericht Grenzen auf, die der Gesetzgeber bei der Belastung der Bürger einhalten muss. Steuern für Geld zu verlangen, das der Einzelne über mehrere Jahre betrachtet gar nicht verdient hat, ist verfassungswidrig.
Deshalb müssen Verluste, die Vermieter in einem Jahr erleiden, mit Einnahmen auch aus anderen Jahren verrechnet werden können, wenn eine Periode dafür nicht genügt. Auch andere Einkünfte müssen künftig so behandelt werden, wie es bei betrieblichen Einnahmequellen ohnehin schon der Fall ist. Also auch Kapitalerträge. So richtig es ist, bei diesen Einkünften gleichzuziehen und sie ohne Rücksicht auf die bisherige Spekulationsfrist zu besteuern, so sehr ist der Verlustvortrag geboten. Sonst ist die nächste Aufhebung gewiss.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.11.2010)