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Hilfen für die Ukraine: Worauf zu achten ist

Archivbild: Geflüchtete Frauen im Norden Rumäniens.
Archivbild: Geflüchtete Frauen im Norden Rumäniens.APA/AFP/ARMEND NIMANI
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Viele Unternehmen und Privatpersonen wollen den vom Krieg betroffenen Menschen helfen. In einem gewissen Rahmen unterstützt das auch der Fiskus. Dabei gibt es jedoch ein paar Details zu beachten.

Wien. Den vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen zu helfen: Darum bemühen sich jetzt viele, Unternehmen wie auch Vereine und Privatpersonen. Um Geld- und Sachspenden geht es dabei ebenso wie um die Bereitstellung von Wohnraum für Vertriebene. Rechtliche und steuerliche Fragen bleiben dabei meist im Hintergrund, und das ist auch gut so – dennoch lassen sie sich nicht gänzlich ausklammern. Hier ein Überblick über einige Themen, die man im Blick behalten sollte.

1. Wie können Unternehmen steuerbegünstigt „helfen und werben“?

Geld- oder Sachspenden für die Katastrophenhilfe, auch im Zusammenhang mit einem Krieg, sind ohne Betragsgrenze als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, wenn sie für das Unternehmen werbewirksam sind. Hier bewähre sich der Grundsatz „Tu Gutes und sprich darüber“, sagt Steuerexperte Christian Wilplinger, Partner bei Deloitte Österreich, zur „Presse“. Er verweist dazu auf eine Mitte März veröffentlichte Information des Finanzministeriums über Zuwendungen für die Ukraine-Hilfe.

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