Wenn Wohnungsinteressenten keinen Maklervertrag mehr unterschreiben: Was ändert sich dadurch faktisch für sie?
Wien. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen durch Makler soll künftig – wie schon berichtet – das Bestellerprinzip gelten. Damit ist gemeint, dass grundsätzlich nur derjenige die Maklerprovision zahlen muss, der dem Makler den Erstauftrag erteilt.
In den meisten Fällen sollte das der Vermieter sein, weil dieser ja seine Wohnung zur Neuvermietung anbietet – so lautet zumindest die erklärte Intention der Reform. Mietinteressenten sollen im Wesentlichen nur noch dann provisionspflichtig werden, wenn sie von sich aus einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen.