Bodyguard-Affäre

Der Kanzler und die überschrittene rote Linie

Hat ÖVP-Chef Karl Nehammer in der Cobra-Causa interveniert? Er selbst bestreitet das vehement.
Hat ÖVP-Chef Karl Nehammer in der Cobra-Causa interveniert? Er selbst bestreitet das vehement.(c) REUTERS (JOHANNA GERON)
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Karl Nehammer echauffierte sich zu Wochenbeginn über verbreitete „Unwahrheiten“ rund um einen Cobra-Unfall. Doch auch die Kanzlerfamilie sagte nicht die Wahrheit – und bringt sich damit in Bedrängnis.

Mit einem elfminütigen Auftritt zu Beginn dieser Woche wollte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) eine unangenehme Geschichte schnell wieder einfangen. Das durch die Parlamentarische Anfrage der SPÖ publik gewordene Schreiben eines anonymen „frustrierten Cobra-Beamten“ würde „Unwahrheiten“ verbreiten. Dass versucht worden sei, den Unfall zweier betrunkener Personenschützer der Kanzlerfamilie zu vertuschen, sei eine „glatte Lüge“, der Vorwurf „niederträchtig“. Es sei damit „eine rote Linie in der politischen Auseinandersetzung massiv überschritten“ worden. Gegen Ende dieser Woche befand sich der Kanzler auf Besuch im vom Krieg gezeichneten Kiew. Zurück in Österreich blieb aber eine Frage: Hat Kanzler Karl Nehammer in dieser Causa selbst rote Linien überschritten?

Denn mittlerweile ist klar, dass die Geschichte, so wie sie ursprünglich dargestellt wurde, nicht stimmen kann, dass in dem anonymen Schreiben mehr Wahrheit steckt, als der Kanzler glauben machen wollte. Das Innenministerium, die Cobra-Führung und das Kanzlerumfeld hatten die Erzählung verbreitet, dass sich die Cobra-Beamten nach Dienstschluss stark betrunken hätten, und zwar bei einem Rundgang oder in einem Lokal und keinesfalls in der Wohnung der Familie Nehammer.

Genau das musste aber mittlerweile die Ehefrau des Kanzlers einräumen. Zeitlich ließ sich die Ursprungsvariante nicht mehr halten. Katharina Nehammer bestätigte der „Presse“ (wie auch anderen Medien) am Donnerstagabend, dass in der Wohnung alkoholische Getränke konsumiert wurden. Man habe auf den Geburtstag eines Beamten „angestoßen“. Danach sei sie allein zum Heurigen gegangen, der Dienst der Beamten also beendet gewesen (wobei die gar nicht so einfach außer Dienst gestellt werden können). Erst später hätte die Alkofahrt der Beamten stattgefunden.

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