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Gastbeitrag

Die „österreichische Limited“: Ein Ende mit Schrecken

Als Folge des britischen EU-Austritts haben Limiteds mit Hauptverwaltungssitz in Österreich hier die Rechtsfähigkeit verloren. Die Gesellschafter haften nach einem OGH-Urteil jetzt persönlich.

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Linz. Die „Josef Hinterkletzenmayr Bau Ltd (Limited), Afiesl am Walde“ war eine beliebte „österreichische“ Gesellschaftsform, solang das Vereinigte Königreich Mitglied der EU war. Der Brexit beendete auch die Möglichkeit, Limited Liability Companies (LLCs) mit dem Hauptzweck zu errichten, eine Zweigniederlassung in Österreich zu gründen oder gar den Verwaltungssitz hierher zu verlegen. Doch was geschieht mit „österreichischen“ LLCs, die vor dem Brexit keine Änderung ihrer Rechtsform (etwa: Einbringung des Betriebs in eine inländische GmbH) vorgenommen haben?

Juristische Personen als Betreiber von Unternehmen schützen ihre Gesellschafter vor der Haftung mit deren Privatvermögen. Eine juristische Person (etwa eine GmbH) haftet nur mit ihrem Vermögen, nicht aber mit demjenigen ihrer Gesellschafter. Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 war die britische „Limited“ auch hierzulande sehr beliebt, da sie den Gesellschaftern diesen Schutz bot und zudem ohne ein bestimmtes Mindestgesellschaftskapital gegründet werden konnte. Selbst eine gründungsprivilegierte GmbH erfordert im Gegensatz dazu anfänglich 5000 Euro.