Als Folge des britischen EU-Austritts haben Limiteds mit Hauptverwaltungssitz in Österreich hier die Rechtsfähigkeit verloren. Die Gesellschafter haften nach einem OGH-Urteil jetzt persönlich.
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Juristische Personen als Betreiber von Unternehmen schützen ihre Gesellschafter vor der Haftung mit deren Privatvermögen. Eine juristische Person (etwa eine GmbH) haftet nur mit ihrem Vermögen, nicht aber mit demjenigen ihrer Gesellschafter. Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 war die britische „Limited“ auch hierzulande sehr beliebt, da sie den Gesellschaftern diesen Schutz bot und zudem ohne ein bestimmtes Mindestgesellschaftskapital gegründet werden konnte. Selbst eine gründungsprivilegierte GmbH erfordert im Gegensatz dazu anfänglich 5000 Euro.