Gewalt an Frauen: Reden soll helfen

Gewalttätige Männer, gegen die ein Wohnungs-Betretungsverbot besteht, müssen seit September verpflichtend zum Präventions-Gespräch. Eine erste Bilanz fällt positiv aus.

Um die alarmierend hohe Zahl an Frauenmorden in Österreich zu senken, wurden zuletzt im Rahmen von Gewaltschutz-Paketen vor allem präventive Maßnahmen verabschiedet. So wurde etwa die Täterarbeit forciert. Aggressive Männer, die mit einem polizeilichen Wohnungs-Betretungsverbot belegt werden, müssen seit 1. September 2021 verpflichtend zu Beratungsgesprächen erscheinen. Die erste Bilanz des Bewährungshilfe-Vereins Neustart, also jener Einrichtung, die diese Präventions-Gespräche in fünf Bundesländern durchführt, zeigt: Die Maßnahme funktioniert.

Laut der „Presse“ vorliegenden Zahlen zählt Neustart – der Verein ist für Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, die Steiermark und das Burgenland zuständig – seit Einführung der Maßnahme, also seit gut sieben Monaten, mehr als 5200 Zuweisungen. Erwartungsgemäß kommen die meisten aus der Bundeshauptstadt (2086), gefolgt von Niederösterreich (1145), Oberösterreich (1073), der Steiermark (750) und dem Burgenland (185).

90 Prozent der Personen, die zur Präventionsberatung müssen, sind Männer. „Der Großteil der Klienten ist zwischen 22 und 50 Jahre alt“, heißt es von Neustart. Innerhalb dieser Gruppe ist das Segment der 31- bis 40-Jährigen das größte (30 Prozent). Aber der Reihe nach: Am Anfang steht in aller Regel ein Notruf bei der Polizei. Typischerweise meldet sich eine Frau, die Opfer von Drohungen oder Misshandlungen geworden ist. Die Beamten sind ermächtigt, dem Gefährder das Betreten der Wohnung zu untersagen (Betretungsverbot). Damit verbunden ist das Verbot der Annäherung an die gefährdete Frau (Annäherungsverbot). Diese Verbote können dann verhängt werden, wenn weitere Angriffe auf die Frau zu befürchten sind.

Mehr Betretungsverbote

Für den Gefährder bedeutet dass, dass er sich (vorerst) zwei Wochen lang der Wohnung bzw. dem Opfer nicht nähern darf. Er muss mindestens hundert Meter Abstand halten. Die Wohnungsschlüssel werden ihm abgenommen. Die Zahl der Betretungsverbote, nämlich 13.600 im Jahr 2021, ist im Vergleich zum Jahr davor um 17 Prozent gestiegen. Wie die Leiterin der Neustart-Sozialarbeit, Dina Nachbaur, erklärt, kommen die meisten Männer, die mit einem Betretungsverbot belegt werden, bei Freunden oder Familienmitgliedern unter. Es gebe aber auch vereinzelt solche, die in ein Hotel übersiedeln oder gar im Auto schlafen.

In Folge des Betretungsverbots müssen sich die Gefährder binnen fünf Tagen bei einer Beratungsstelle melden. Letztere und auch die Gewaltschutzzentren bzw. die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie werden über den polizeilichen Einsatz informiert.
Neustart hat die Erfahrung gemacht, dass ungefähr 80 Prozent der aus der Wohnung (oder dem Haus) gewiesenen Männer von sich aus einen ersten Termin vereinbaren. Wer das nicht tut, wird bei der Polizei gemeldet, bekommt dann per Ladung einen polizeilich überwachten Termin und riskiert obendrein eine Strafverfügung.

Die Beratung selbst muss jedenfalls binnen zwei Wochen ab Erstkontakt mit dem aggressiven Mann beginnen. Die Gesprächs-Einheiten finden in aller Regel innerhalb von acht Wochen statt. Insgesamt muss jeder Weggewiesene sechs Stunden lang Belehrungs-Gespräche „konsumieren“.

„Wir müssen mit der Gewaltprävention früh ansetzen“, erklärt Dina Nachbaur. Und erinnert daran, dass den – im Fokus stehenden – Frauenmorden in aller Regel etliche andere Taten vorausgehen.
An dieser Stelle sei an die Frauenmord-Zahlen in Österreich erinnert: 2018 wurde die traurige Spitze der Statistik erreicht – mit 41 Frauenmorden. Ein Jahr später waren es 39. 2020 verzeichnete man 31 und 2021 immer noch 29 weibliche Todesopfer.

„Aber es gibt auch viele andere Angriffe“, so Sozialarbeits-Expertin Nachbaur. Und: „Gefährder setzen Gewalt ein, um Macht und Kontrolle auszuüben.“ Hier brauche es freilich auch strafrechtliche Sanktionen.
Insgesamt stuft Nachbaur diese Gefährder-Gespräche als „sinnvoll“ ein. Und: „Wir stellen klar, dass Gewalt nie zu rechtfertigen ist. Und dass jede Form der Gewalt inakzeptabel ist.“

Versuchter Mord: 13 Jahre Haft

Indessen ist Gewalt an Frauen auch permanent Gegenstand von Strafprozessen. So wurde etwa am Dienstag ein mittlerweile 21-jähriger Angeklagter, der im Oktober 2020 versucht hat seine Freundin zu erstechen, wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Strafhöhe hat das Oberlandesgericht (OLG) Linz im Berufungsverfahren festgesetzt.

In erster Instanz hatte der von der Frau als besonders eifersüchtig beschriebener Täter, ein Asylwerber aus Afghanistan, „nur“ zwölf Jahre erhalten. Das OLG folgte der von der Anklage eingebrachten Berufung. Demnach sei auch zu berücksichtigen, dass der junge Mann auf die Mutter seines Kindes eingestochen hatte. Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn, dieser lebt bei Pflegeeltern.

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