Auf Bundesebene gibt es einen Gesetzesentwurf für Wahlkampfobergrenzen, Transparenz und Selbstbeschneidung. Auf Landesebene fließt das Geld weiter in Strömen.
Österreich besteht aus neun Bundesländern. Dieser Satz stimmt wieder einmal besonders, wenn es um Parteifinanzen geht. Der Bund hat zuletzt einen Entwurf für neue Förder- und Transparenzgesetze vorgelegt – vieles davon gilt für die Landesebene aber schon nicht mehr. Wer wie viel bekommt und wer wie viel ausgeben darf, gestaltet sich von Ost nach West äußerst unterschiedlich. Ebenso groß sind die Willensunterschiede, daran etwas zu ändern.
Neue Spielregeln im Bund
Das neue Transparenzpaket soll mehr Licht in die Parteikassen bringen. Der Rechnungshof soll direkte Kontroll- und Einschaurechte bekommen, ob die von den Parteien vorgelegten Prüfberichte korrekt sind. Diese von den Parteien erstellten Berichte sollen auch eine Einnahmen und Ausgabenrechnung enthalten. Dort müssen auch Vermögen und Schulden der Bundes- und Landesparteien aufgeführt sein. Dazu soll es strengere Regeln für Vorfeldorganisationen geben. Und: Künftig soll es höhere Geldbußen geben, wenn die festgesetzte Wahlkampfkostenobergrenze von 7,2 Millionen Euro überschritten wird. Die Strafen waren bisher lächerlich gering und schreckten vor Überschreitung nicht ab. Dazu sollen die Kosten binnen sechs Monaten offengelegt werden – und nicht erst Jahre später. Der Rechenschaftsbericht der ÖVP aus dem Wahljahr 2019 liegt etwa noch immer nicht vor. Parteispenden sollen mit maximal 772.000 Euro im Jahr gedeckelt werden, ab 150 Euro muss an den Rechnungshof gemeldet werden.