Der Oberste Gerichtshof hat die Entscheidung des Justizministeriums vorerst aufgehoben.
Der wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) und Falschaussage vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss angeklagte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, kann seinen Job weiter ausüben. Der Oberste Gerichtshof hob seine Suspendierung auf, berichtete der "Kurier" Dienstagabend. "Die Suspendierung ist aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich", urteilte das Gericht.
Die Suspendierung wurde unmittelbar aufgehoben, Fuchs kann mit sofortiger Wirkung wieder den Dienst antreten, berichtete der "Kurier". Das Gericht war für die „Presse" am Dienstagabend vorerst nicht erreichbar.
Grund für die Suspendierung war, „dass angesichts der Anklageerhebung die Suspendierung mit Rücksicht auf die Natur oder Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erschien", hatte das Ministerium den Schritt Ende März begründet.
Fuchs wird sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) und Falschaussage vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss vor Gericht verantworten müssen. Wann und wo die Verhandlung stattfinden wird, ist noch unklar. Für Beamte, die ein ausschließlich kraft ihres Amtes zugänglich gewordenes Geheimnis offenbaren, sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft vor. Für Fuchs gilt die Unschuldsvermutung.
Nachrichten an Sektionschef Pilnacek
Fuchs wird vorgeworfen, dem einst mächtigen, mittlerweile ebenfalls vom Dienst suspendierten Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen "Presse"-Redakteurin Anna Thalhammer vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin angegriffen gefühlt - deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings dort mangels eines begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.
Fuchs war zuletzt außerdem unter Druck geraten, nachdem Nachrichten zwischen ihm und dem ebenfalls suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek publik geworden sind. Die beiden hatten sich über die Observation eines WKStA-Mitarbeiters im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unterhalten. Kurz vor der Sicherstellung seines Mobiltelefons im März 2021 soll er im Internet intensiv nach Informationen über Datenlöschung und -wiederherstellung, verschlüsselte Kommunikation und Wertkartenhandys gesucht haben.
Nach der Beschlagnahmung seines Handys wurden Fuchs im Vorjahr Kompetenzen entzogen. Er war seither für sämtliche Angelegenheiten, die die WKStA betreffen, nicht mehr zuständig.
(APA)