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Staatsanwaltschaft Korneuburg übernimmt Bodyguard-Affäre

Archivbild: Treibenreif und Nehammer
Archivbild: Treibenreif und Nehammer(c) imago (Michael Indra)
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Aufgrund der Brisanz des Falles wurde das Ermittlungsverfahren rund um zwei Personenschützer des Kanzlers an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet - diese spielt den Ball nun weiter.

In den Ermittlungen in der Bodyguard-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) ist der Akt an die Staatsanwaltschaft Korneuburg delegiert worden. Zuvor hatte die Tageszeitung „Österreich" berichtet, dass die Anklagebehörde in Wiener Neustadt von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen eine „bekannte Person" eingeleitet habe. Der Verdacht laute demnach auf Amtsmissbrauch.

Der Reihe nach: In der Causa geht es um zwei Cobra-Beamte, die betrunken mit ihrem Dienstwagen einen Unfall verursacht haben sollen. Fraglich ist, ob dies während oder nach ihrer Dienstzeit geschehen ist. Ins Rollen gebracht hat den Fall ein anonymes Schreiben, wonach Nehammer interveniert haben soll, um die Angelegenheit zu vertuschen – Vorwürfe, die der Kanzler vehement zurückweist.

Auch Cobra-Leiter Bernhard Treibenreif wird in dem Schreiben genannt. Er soll demnach die Dienstzeiten der Beamten nachträglich verändert haben. Treibenreif selbst soll noch nicht über die Ermittlungen informiert worden sein.

Die Anklagebehörde in Wiener Neustadt hat auf Basis des Schreibens Ermittlungen einleitet und den Fall aufgrund seiner Brisanz an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Diese wiederum hat die Causa nun an die Behörde in Korneuburg delegiert.

Bußjäger: „Das ist nichts völlig Ungewöhnliches“ 

Für Verwaltungsjurist Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck ein normaler Vorgang, wie er am Mittwoch im Ö1-„Mittagsjournal“ sagt: „So eine Vorgehensweise wird beispielsweise dann gepflogen, wenn möglicherweise die zuständige Staatsanwaltschaft aus irgendwelchen Gründen befangen sein könnte – das ist an sich auch nichts völlig Ungewöhnliches.“

Auch der Umstand, dass der Verfasser der Anschuldigungen anonym sei, ist für Bußjäger nicht weiter hinderlich: „Auf die Frage der Anonymität des Verfassers des Schreibens kommt es nicht an. Es kommt darauf an, ob dieses Schreiben auf den ersten Blick einen gewissen Wahrheitsgehalt haben kann“, so der Jurist. Würden in dem Papier gewisse Personen genannt, „die dieses oder jenes möglicherweise rechtwidriger Weise angeordnet haben“, dann entspreche es dem normalen Vorgehen, „dass hier zumindest Ermittlungen gestartet werden“.

>>> Bericht im Ö1-„Mittagsjournal“  

(Red./APA)

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