Das Justizministerium muss die Aufhebung der Suspendierung von Wiens OStA-Chef Johann Fuchs akzeptieren. Die Änderung der Zuständigkeiten bleibt aber aufrecht.
Das Justizministerium muss die Aufhebung der Suspendierung des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, akzeptieren. Dem Ressort sei die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bekannt, hieß es am Mittwoch in einer schriftlichen Stellungnahme und weiter: "Fuchs ist somit nicht weiter suspendiert. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich." Die Änderung der Zuständigkeiten bleibe aber aufrecht.
Mit der Entscheidung des OGH habe das Disziplinargericht keine (weitere) Suspendierung von Fuchs verfügt, bestätigte das Ministerium einen Bericht des "Kurier" von Dienstagabend, wonach der OGH die Suspendierung aufgehoben hat. Diese sei "aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich", urteilte das Gericht.
"Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung"
Die Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der OStA Wien - aufgrund derer Fuchs nicht mehr für Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zuständig ist - bleibe aber weiter aufrecht, gab das Justizministerium bekannt.
Das Justizministerium hatte die Suspendierung mit der "Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens" begründet. Fuchs wird vorgeworfen, dem einst mächtigen, mittlerweile ebenfalls vom Dienst suspendierten Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die WKStA eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin angegriffen gefühlt - deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings dort mangels eines begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.
Verwunderung bei Antikorruptionsexperten
OGH-Entscheidung sei zu akzeptieren, sagt Antikorruptionsexperte Martin Kräutner am Mittwoch im Ö1-„Mittagsjournal“. Allerdings: „Es geht darum, ob die Würde des Amtes und das Ansehen des Amtes gefährdet“ seien. Denn, man habe – abgesehen von der Person – „die Funktion eines leitenden Oberstaatsanwaltes, der wegen Amtsdelikten angeklagt ist“. Hier „das Ansehen nicht gefährdet zu sehen, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar“.
Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer zeigt sich im ORF-Radio überrascht: „Ich glaube, dass im Beamtendienstrecht die Situation wesentlich strenger gehandhabt wird.“ Er erinnert an den Fall eines Magistratsbeamten, der im Krankenstand auf Urlaub gefahren sei – „den hat man suspendiert, weil man der Meinung war, das schadet dem Ansehen des Amtes“, so der Jurist. Im Vergleich zur aktuellen Situation sei das ein äußerst geringer Anlass.
>>> Bericht im Ö1-„Mittagsjournal“
(APA/Red.)