Nehammer

Cobra-Gate: Anonyme Anzeige wird geprüft

Karl Nehammer beim Empfang des Bundeskanzlers der Republik Oesterreich durch den Bundeskanzler Olaf Scholz mit militaeris
Karl Nehammer beim Empfang des Bundeskanzlers der Republik Oesterreich durch den Bundeskanzler Olaf Scholz mit militaerisIMAGO/Future Image
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In der Causa um betrunkene Personenschützer prüft die Justiz auf strafrechtliche Relevanz. Beschuldigte gibt es noch keine.

Wien. Ein Geburtstagsumtrunk im Hause Nehammer mit deren Personenschützern beschäftigt die Justiz. Eine anonyme Anzeige wird auf einen Anfangsverdacht geprüft, betont die inzwischen zuständige Korneuburger Staatsanwaltschaft gegenüber der „Presse“.

Die Tageszeitung „Österreich“ hatte in ihrer Dienstagabendausgabe davon berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Ermittlungen gegen eine „bekannte“ Person wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet hat. Dem zugrunde liege eine anonyme Anzeige, die vor allem eine Person ins Visier nimmt: Cobra-Chef Bernhard Treibenreif. Ihm wird vorgeworfen, Dienstzeiten rückdatiert zu haben, um den Vorfall zu vertuschen.

Am 13. März war es zu einem Parkschaden gekommen, den die Personenschützer der Familie Nehammer verursacht hatten. Dem vorausgegangen war ein – offenbar intensiverer – Geburtstagsumtrunk. Seit Tagen gibt es Diskussionen darüber, wie lang die Beamten im Dienst waren, wann ihr Schutzauftrag endete und wer sie von diesem entlassen darf. Katharina Nehammer hatte angegeben, den Schutzauftrag beendet und erst dann angestoßen zu haben. Der anonyme Anzeigenschreiber behauptet zu wissen, dass Treibenreif nachträglich Dienstpläne manipuliert habe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Neue Zuständigkeiten

Mittlerweile hat die Causa die Staatsanwaltschaft Korneuburg übernommen, da das Hauptquartier der Cobra in Wiener Neustadt ist und das zu Unvereinbarkeiten bei Ermittlungen führen könnte. Auf „Presse“-Anfrage wird bestätigt, dass ein Anfangsverdacht aufgrund der Anzeige überprüft werde – was immer passiert, wenn eine Anzeige irgendwo einlangt. Ermittlungen gibt es erst, wenn ein Beschuldigtenstatus verhängt wurde.

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