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Wie weit geht die Aufklärungspflicht eines Anwalts?

Muss ein Anwalt auf andere - kostenlose - Vertretungsmöglichkeiten hinweisen?
Muss ein Anwalt auf andere - kostenlose - Vertretungsmöglichkeiten hinweisen? (c) Marin Goleminov
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Ein Anwalt machte seinen Mandanten nicht darauf aufmerksam, dass ihn auch die Arbeiterkammer – unentgeltlich – vor dem Arbeitsgericht vertreten könnte. War das ein Verstoß?

Wien. Wie weit geht die Aufklärungspflicht eines Anwalts seinem Mandanten gegenüber? Darum ging es in einem Rechtsstreit, dessen Ausgang jedoch wesentlich weitere Kreise zieht. Allgemeiner formuliert, lautet die Frage in etwa so: Muss ein Dienstleister Kunden darüber informieren, dass die Leistung, die er anbietet, anderswo billiger zu haben wäre? Oder ist es mündigen Marktteilnehmern zuzumuten, dass sie sich selbst über Vergleichsangebote informieren?

Ganz zweifelsfrei Letzteres, wird man wohl in den meisten Fällen annehmen. Und das bestätigt nun die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs auch für den Anwalt (6 Ob 187/21z). Dass hier überhaupt das Höchstgericht entscheiden musste, macht freilich auch deutlich, dass die Sache keineswegs von vornherein so klar und eindeutig war, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat.

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