Brauchen Minderjährige einen Kollisionskurator, wenn sie und ihre Mutter, die auch die Obsorge hat, Gesellschafter derselben GmbH sind?
Darf eine Mutter für ihre Kinder GmbH-Anteile verwalten, wenn sie selbst ebenfalls Gesellschafterin ist? Oder brauchen die Kinder dann vorsorglich einen Kollisionskurator? Darüber hatte der OGH zu entscheiden (3 Ob 204/21b).
Es ging um zwei Minderjährige, die von ihrem Vater ein großes Vermögen geerbt haben – unter anderem Anteile an einer GmbH. Die Geschäftsanteile gehören nun zu je einem Fünftel den beiden Kindern, ihrer Mutter und ihren bereits erwachsenen Halbbrüdern.