Maskenpflicht

Maskenregeln an Schulen und Unis aufrecht

Die Vorgabe bleibt unabhängig von Lockerungen im Alltag.

Wien. Auch nach den Osterferien muss an den Schulen abseits vom Klassenzimmer ein Mund-Nasen-Schutz (bis zur Unterstufe) bzw. eine FFP2-Maske (Oberstufe, geimpfte/genesene Lehrer) getragen werden. Ungeimpfte und nicht genesene Lehrer brauchen überall eine FFP2-Maske.

Sowohl für den Schul- als auch für den Hochschulbereich gelten nicht die allgemeinen Regeln, sondern eigene rechtliche Grundlagen. Für den Schulbereich erlässt der Bildungsminister die Coronavorgaben. Im Ministerium will man für die Schule die aktuellen Maskenregeln vorerst nicht ändern. Den Großteil der Zeit brauchen die Schüler die Masken nicht mehr − im Unterricht bzw. in der Pause im Klassenraum sind sie nicht mehr verpflichtend. Getragen werden müssen sie aber etwa am Gang. Die kurz vor den Ferien erlassenen neuen Vorgaben gelten ohnehin erst ab 19. April. Sie sehen auch einen verpflichtenden PCR-Test pro Woche vor (bisher mindestens zwei).

 

Unis: Verschiedene Regeln

An den Unis macht jede Hochschule eigene Vorgaben. An manchen Unis sind die G-Regeln gefallen, andere verzichten ab der kommenden Woche darauf, an manchen wurde die 3G-Pflicht bis Ende April verlängert. Fast alle wollen zumindest die FFP2-Maskenpflicht beibehalten – vielfach im gesamten Gebäude, an manchen Einrichtungen nur im Hörsaal/Labor bzw. bei Prüfungen. Die Musikuni Graz hat die Vorgabe ausgegeben, dass die Maske in allen Räumen verpflichtend ist, sobald sich eine anwesende Person dies wünscht. Die Technische Universität Graz will dagegen ab 25. April alle Coronabeschränkungen inklusive Maskenpflicht streichen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2022)


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