Ermittlungen

Karmasin will Kronzeugenstatus für Sabine B. vereiteln

Ex-Ministerin Sophie Karmasin
Ex-Ministerin Sophie KarmasinAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der Anwalt der ehemaligen Ministerin nennt den Antrag ihrer früheren Geschäftspartnerin "absolut unzulässig".

Gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz, mehrere seiner Vertrauten sowie Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (alle ÖVP) wird nach wie vor ermittelt. Es geht um Untreue und Beihilfe zur Bestechlichkeit in Zusammenhang mit Umfragen, die ab 2016 erstellt worden sein sollen, um Kurz in ein gutes Licht zu rücken. Bezahlt haben soll sie das Finanzministerium. Die Betroffenen bestreiten die Vorwürfe - mit Ausnahme der mitbeschuldigten Meinungsforscherin Sabine B. Sie hat Kronzeugenschaft beantragt. Ein Umstand, der insbesondere Karmasin missfällt, wie der „Standard“ am Mittwoch berichtet.

Immerhin: B. hat in mehreren Einvernahmen sich selbst und andere Beschuldigte schwer belastet, darunter auch Karmasin, die deswegen kurzzeitig in Untersuchungshaft saß. In einer Stellungnahme an das Justizministerium und die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), aus der der „Standard“ zitiert, nennt ihr Anwalt Norbert Wess einen etwaigen Kronzeugenstatus für B. „absolut unzulässig“. 

Seine Argumentation: B. sei weder freiwillig noch rechtzeitig an die Strafbehörden herangetreten. Beides sei aber nötig, um als Kronzeugin in Betracht zu kommen. Tatsächlich bezog B. erst Stellung, nachdem bei ihr eine Hausdurchsuchung durchgeführt und sie zeitweise festgenommen worden war.  B.s Anwältin Katrin Blecha-Ehrbar hält indes dagegen, dass ihre Mandantin bei ihrer Einvernahme der WKStA bis dato unbekannte Erkenntnisse geliefert habe. Insofern seien Rechtzeitigkeit und Freiwilligkeit gegeben.

Fest steht: Ob ein Kronzeugenstatus vergeben wird, entscheidet die  WKStA, danach prüfen Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium, ob die Entscheidung zulässig ist.

>>> Bericht im „Standard“ 

(Red.)


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