Polizeigewalt bei Klimademo zieht Prozessreigen nach sich

Klimaschutz-Aktivisten blockierten im Mai 2019 den Wiener Ring im Bereich Urania für den Autoverkehr.
Klimaschutz-Aktivisten blockierten im Mai 2019 den Wiener Ring im Bereich Urania für den Autoverkehr.Herbert P. Oczeret/APA/picturedesk
  • Drucken

Ein aus dem Ruder gelaufener Polizeieinsatz bei einer Klimademo in Wien beschäftigt seit bald drei Jahren die Gerichte. Am Mittwoch kam eine neue Verhandlung dazu

Bewertet man eine Protestkundgebung nach ihren unmittelbaren Folgen, so sticht jene Klimademo hervor, die am 31. Mai 2019 in der Wiener Innenstadt stattgefunden hat. Das durch private Videos dokumentierte Fehlverhalten einiger damals diensthabender Polizisten befasst seither, also seit fast drei Jahren, die Justiz.

Begleitet von einer vor dem Straflandesgericht Wien abgehaltenen Mini-Demo gegen Polizeigewalt wurde diese unendlich anmutende Geschichte am Mittwoch um ein Kapitel reicher: Die Verurteilung eines Polizisten wurde rechtskräftig. Ein Berufungssenat (Vorsitz: Richterin Sonja Weis) bestätigte nämlich ein gegen den Mann ergangenes Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt.

Bei dem Verurteilten handelt es um jenen Ordnungshüter, der einem am Boden liegenden Aktivisten mit einem Polizeibus fast über den Kopf gefahren wäre. Der deutsche Student war zuvor von anderen Beamten am Boden in Bauchlage fixiert worden. Als der Bus anfuhr, wurde der Mann gerade noch rechtzeitig angehoben.

Dem nun rechtskräftig verurteilten Beamten war eigentlich eine Diversion (eine das Unrecht der Tat ausgleichende Erledigung, die kein gerichtliches Urteil zur Folge gehabt hätte) angeboten worden. Dies lehnte der Mann aber ab. Was folgte, war ein Schuldspruch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Geldstrafe: 2250 Euro. Dagegen brachte der Beamte Rechtsmittel ein. Und genau damit blitzte er nun ab.

Zu dem Vorfall war es gekommen, als Aktivisten, unter anderem von „Extinction Rebellion“ oder „Ende Geländewagen“, im Bereich der Urania mit einer Sitzblockade die Ringstraße für den Autoverkehr lahmlegten. Im Zuge der polizeilich angeordneten Auflösung der Blockade wurden Demonstranten weggetragen. Der Student, der am Boden fixiert wurde und mit dem Kopf unter dem Polizeibus zu liegen kam, habe „für wenige Momente dem Tod ins Angesicht geschaut“, sagte nun dessen Anwalt Clemens Lahner.

Den „Herrn“ nicht bemerkt

Der Beschuldigte: „Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.“ Den „Herrn“ will er „keinesfalls wahrgenommen“ haben. Verteidiger Mathias Burger meinte, sein Mandant habe sich zwar aus dem Fenster des Busses gebeugt und nach hinten geblickt. Aus seiner Blickrichtung habe er den am Boden Liegenden aber nicht sehen können. Außerdem: Der Beschuldigte sei ein bisher unbescholtener junger Mann, der sich „in einer sehr großen Stresssituation“ befunden habe.

Die Richterin glaubte dem Beschuldigten nicht. Dieser habe „ohne jeden Zweifel“ sehen können, dass jemand dicht neben dem Fahrzeug lag. Es sei „ein Glücksfall, dass nicht mehr passiert ist“.

„Dass der Polizist, der mich fast absichtlich überfahren hat, mit einer kleinen Geldstrafe davonkommt, ist unfassbar“, meinte der betroffene Aktivist nach der Verhandlung. Und: Die Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Polizeiübergriffe lasse auf sich warten.
In der Tat ist eine solche neue Behörde sogar Teil des türkis-grünen Regierungsprogramms. Vermutlich wird eine derartige Stelle – wenn auch mit viel Verspätung – innerhalb des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung installiert werden. Aus dem Innenministerium hieß es dazu am Mittwoch auf „Presse“-Anfrage: „Die Lockdowns haben leider eine Reihe von direkten Besprechungen unmöglich gemacht. Der unmittelbare und direkte Austausch kann auch durch Videokonferenzen nicht ersetzt werden – ist aber gerade bei einem derart komplexen Thema essenziell.“ Eine Arbeitsgruppe habe mehrere Konzepte vorgelegt, die derzeit „intensiv diskutiert“ würden. Wann man fertig sei, könne nicht gesagt werden.

Weitere Rechtsmittel

Letzteres gilt übrigens auch für die gerichtliche Aufarbeitung der gegenständlichen Amtshandlung. Auch hier könnte noch etwas nachkommen. So sind, wie berichtet, auch andere Beamte bereits verurteilt worden. Diese haben zuletzt aber ebenfalls Rechtsmittel angemeldet. Beispielsweise hat ein Polizist wegen Körperverletzung vier Monate Haft auf Bewährung bekommen, weil er einem Demo-Teilnehmer, der nicht gleich weichen wollte, Faustschläge in die Nierengegend versetzt hatte.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.