Corona-Maßnahmen

Kickl mit Einspruch gegen Verwaltungsstrafe erfolgreich

Kickl auf einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen. Falls er die Maske kurzfristig abgenommen habe, so sei dies zum Zweck des Wassertrinkens geschehen, so der FPÖ-Chef in seiner Beschwerde gegen eine Verwaltungsstrafe. (Archivbild)
Kickl auf einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen. Falls er die Maske kurzfristig abgenommen habe, so sei dies zum Zweck des Wassertrinkens geschehen, so der FPÖ-Chef in seiner Beschwerde gegen eine Verwaltungsstrafe. (Archivbild)APA/MICHAEL GRUBER
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Dem FPÖ-Obmann war vorgeworfen worden, dass er bei einer Corona-Demo den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht eingehalten und keine FFP2-Maske getragen habe. Laut Verwaltungsgericht seien aber weder der genaue Tatzeitpunkt noch der -ort feststellbar.

FPÖ-Obmann Herbert Kickl hat sich erfolgreich gegen eine Verwaltungsstrafe gewehrt, die im Zuge seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am 6. März 2021 in Wien verhängt wurde. Das Verwaltungsgericht Wien gab einer Beschwerde des Parteichefs recht, das Verfahren wurde eingestellt.

Kickl war laut dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vorgeworfen worden, dass er den im Frühjahr 2021 vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten und keine FFP2-Maske getragen habe. Dem Straferkenntnis lag eine Anzeige der Polizei zugrunde, die Strafe betrug in Summe 231 Euro.

Kickl legte dagegen Beschwerde ein: Er gab u.a. an, dass es ihm aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zeitweise nicht möglich gewesen sein, den Abstand einzuhalten - insbesondere wegen Polizei-Absperrungen. Falls er die Maske kurzfristig abgenommen habe, so sei dies zum Zweck des Wassertrinkens geschehen, so Kickl in seiner Beschwerde. Auch habe er vor Ort nicht von der Anzeige erfahren, sondern erst im Nachhinein - und zwar erst im Zuge des Auslieferungsersuchens an den Immunitätsausschuss.

Strafe aufgehoben, Verfahren eingestellt

Nach der Mitte Jänner erfolgten Verhandlung hob das Wiener Verwaltungsgericht die Strafe auf - begründet wurde dies vor allem damit, dass kein konkreter Tatzeitpunkt- und Ort mit Sicherheit festgestellt werden habe können. Denn der anzeigenden Polizist habe sich nicht an den genauen Tatzeitpunkt erinnern können, die Anzeige sei erst zirka 5 Stunden nach der Beobachtung niedergeschrieben worden. Auch sei als "Tatort" lediglich "1010, Burgring" vermerkt worden. "In dubio pro reo in Verbindung mit der Gefahr einer möglichen Doppelbestrafung war das Verfahren einzustellen." Aufgrund dieser rechtlichen Beurteilung erübrige sich ein Eingehen auf die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen.

Kickl habe die Maske überdies nur abgesetzt, um Flüssigkeit zu sich zu nehmen, schreibt das Gericht. Die entsprechenden Angaben Kickls seien glaubwürdig. Durch vorgelegte Videos und Fotos seien diese "untermauert" worden. Und: "Aufgrund der vielen Demonstrationsteilnehmer war es ihm nicht immer möglich, den gesetzlichen Abstand von zwei Metern einzuhalten, dies insbesondere vor der polizeilichen Absperrung", schreibt das Gericht.

Seitens FPÖ-Anwalts Christoph Völk hieß es, damit seien alle Verfahren im Zusammenhang mit Teilnahmen Kickls an Corona-Demonstrationen beendet.

(APA)

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