Ermittlungen

Umfragen-Affäre: Karmasin zahlt Gehaltsfortzahlung zurück

Ex-Familienministerin Sophie Karmasin
Ex-Familienministerin Sophie Karmasin APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Ex-Familienministerin hat die vom Kanzleramt reklamierten knapp 12.000 Euro refundiert. Sie betont, sie "wollte keinesfalls gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen".

Die in der Umfragen-Affäre beschuldigte Ex-Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) hat nun die gesamte Summe ihrer bezogenen Ministerinnen-Gehaltsfortzahlung zurückgezahlt. Wie ihr Rechtsanwalt Norbert Wess und das Kanzleramt mitteilten, hat Karmasin inzwischen auch noch den vom Bundeskanzleramt reklamierten ausstehenden Betrag von knapp 12.000 Euro refundiert. Karmasin selbst betonte, dass sie "keinesfalls gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen wollte".

Politiker, die aus dem Amt ausscheiden und keinen Anspruch auf Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit haben, bekommen auf Antrag weiter 75 Prozent der Monatsbezüge für maximal sechs Monate. Anfang März war bekannt geworden, dass Karmasin nach Ende ihrer Amtszeit eine Gehaltsfortzahlung beantragt hat, obwohl sie andere Einkünfte hatte. Sie soll vier Monatsbezüge erhalten haben. Da die "Optik nicht gut" sei, veranlasste Karmasin nach den Medienberichten eine Rückzahlung und überwies rund 62.000 Euro.

Weil sie aber insgesamt mehr als 74.000 Euro Bezugsfortzahlung erhalten haben soll, forderte das Kanzleramt über die Finanzprokuratur die noch offen gebliebene Summe, wie der ORF diese Woche berichtete.

Karmasin: „Wollte keinesfalls gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen"

Diesen Differenzbetrag von exakt 11.947,79 Euro hat Karmasin laut ihrem Anwalt nun ebenfalls an das Bundeskanzleramt refundiert. Sie habe damit den gesamten Bruttobetrag rückerstattet, den sie im Rahmen der Ministerentgeltfortzahlung bezogen hat. Ein Sprecher des Kanzleramts bestätigte Freitagvormittag die erfolgte Rückzahlung.

"Zu keinem Zeitpunkt wollte ich eine Entgeltfortzahlung nach meiner Ministerzeit erhalten, die mir nicht zusteht", unterstrich Karmasin in einer schriftlichen Stellungnahme. "Es ist mir wichtig zu betonen, dass ich keinesfalls gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen wollte." Daher habe sie sich auch vorab erkundigt und aktiv, noch vor Ablauf der sechs Monate, im Mai 2018 die Entgeltfortzahlung beendet, "als ich wieder ein laufendes Einkommen bezog", erklärte Karmasin. "Ungeachtet dessen sehe ich mich aber in einer nunmehrigen Gesamtbetrachtung der Geschehnisse in der Verantwortung" als ehemalige Ministerin, den vollständigen Bruttobetrag der Entgeltfortzahlung an das Bundeskanzleramt zurückzuüberweisen, meinte Karmasin. "Das ist nun auch vollumfänglich erfolgt."

WKStA: Ermittlungen waren „völlig klar“ 

Da Karmasin die erste Summe erst in Folge einer Recherche-Anfrage der ORF-"ZiB2" zurückgezahlt habe, ging die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zuletzt laut dem ORF-Bericht vom Dienstag nicht davon aus, dass in diesem Fall "tätige Reue" greift. Es sei "völlig klar" gewesen, dass es zu Ermittlungen kommen würde, hält die WKStA demnach in ihren Akten fest. "Es ist daher der dringende Verdacht naheliegend, dass Mag. Dr. Karmasin-Schaller bei der behaupteten Rückzahlung in der Vorstellung gehandelt hat, unter den gegebenen Umständen - die Veröffentlichung der Rechercheergebnisse durch den Journalisten vor Augen - keine Möglichkeit einer erfolgreichen Verweigerung der Rückzahlung mehr zu haben."

Gegen Karmasin wird in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei, Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen und schweren Betrugs ermittelt. Die WKStA verdächtigt Karmasin, "Urheberin und maßgebliche Ideengeberin" eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP mittels vom Steuerzahler finanzierten Umfragen profitiert haben sollen. Karmasin stellt das in Abrede.

(APA)

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