Experte: Bildungsdirektionen "fast Geschmacksfrage"

Wichtigster Grundsatz in der Schuldebatte laut Verfassungsrichter Lienbacher: Aufgaben- und Ausgabenverantwortung müssten gekoppelt werden, damit derjenige, der entscheidet, auch dafür zahlt.

Einen wichtigen Grundsatz müsse es bei der Reform der Schulverwaltung geben, betonte der designierte Verfassungsrichter Georg Lienbacher. Aufgaben- und Ausgabenverantwortung müssten gekoppelt werden, damit derjenige, der entscheidet, auch dafür zahlt. Klar sei auch, dass die Gesetzgebung für Inhalte, Schulsystem und Dienstrecht beim Bund sein müssen.

Dort, wo die örtlichen Unterschiede sehr groß sind, kann Lienbacher sich auch Landesgesetzgebung vorstellen - etwa um Standorte oder Sprengeleinteilung zu bestimmen. Durch die Bildungsdirektionen, die in den Ländern die Schulverwaltung übernehmen sollen, werde es aber ohnehin dezentrale Einheiten geben. Ob diese Bundes- oder Landeseinrichtungen sind, sei "fast schon eine Geschmacksfrage".

Weisung oder Beschwerde

Rein rechtlich schaue die Situation so aus: Ist die Bildungsdirektion in mittelbarer Bundesverwaltung eingerichtet, könne das Unterrichtsministerium Weisungen erteilen. Das sei allerdings in der Praxis zuletzt 1985 geschehen. Ist die Bildungsdirektion eine Landeseinrichtung, ist sie zwar juristisch eigenständig; das Ministerium habe aber die Möglichkeit, eine Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbringen.

"Das Unterschied ist also in der Praxis weniger groß, als in der Öffentlichkeit dargestellt wird", betonte Lienbacher und forderte dazu auf, die "emotionale Aufladung" beiseitezuschieben.

(APA)

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