Redaktionsgeheimnis

Sex auf der Bühne: Schutz für mediale Sensationslust

Eine Szene während der Probe von „Dies Irae – Tag des Zorns“ am Wiener Burgtheater.
Eine Szene während der Probe von „Dies Irae – Tag des Zorns“ am Wiener Burgtheater. APA/Burgtheater/Matthias Horn
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Das Redaktionsgeheimnis bewahrt vor Pflicht zu Auskunft, wer im Theater verbotene Aufnahmen machte.

Wien. Der „Tag des Zorns“, den Regisseur Kay Voges und Komponist Paul Walfisch im Winter 2019/20 als „Endzeit-Oper“ im Wiener Burgtheater aufführten, wurde zu einem Tag des Ärgers. Und zwar juristischer Art: Er entzündete sich nicht an dem, was auf der Bühne zu sehen war – immerhin sollte Live-Sex gezeigt werden –, sondern daran, was jemand unbeobachtet im Zuschauerraum tat.

Denn nach der mit Spannung erwarteten Premiere von „Dies Irae“ tauchten in Produkten der Mediengruppe „Österreich“ Fotos und Videos von der Aufführung auf, die ohne die Erlaubnis der Theaterdirektion angefertigt worden waren. Gegen die Veröffentlichungen vorzugehen, ist das eine; aber kann das Burgtheater auch herausfinden, wer die Aufnahmen gemacht hat? Oder steht dem das Redaktionsgeheimnis entgegen, auf das „Österreich“ sich berief?

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