Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ fehlte.
Wien. Die berühmt-berüchtigte Bedarfsprüfung für Taxikonzessionen – der Verfassungsgerichtshof hatte sie aufgehoben, der Gesetzgeber mit Verfassungsgesetz wiedereingeführt – gibt es zwar nicht mehr. Der Betrieb des „Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw – Taxi mit 1 Pkw“ erfordert trotzdem eine behördliche Bewilligung.
Daran scheiterte ein Syrer, obwohl er in Österreich Asyl erhalten hatte und damit punkto Arbeitsmöglichkeiten Inländern vielfach gleichgestellt ist; ihm fehlte der im Gesetz geforderte aufenthaltsrechtliche Status. Ob das auf Dauer haltbar ist, erscheint auch nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) offen.