Gastbeitrag

Hauptversammlung: Anwaltliche und notarielle Rollen müssen verteilt bleiben

Anwaltliche und notarielle Aufgaben sind verschieden. – Ein Gastbeitrag.

Wien. Die Hauptversammlungen zählen für Aktiengesellschaften in jedem Geschäftsjahr zu den wichtigsten Ereignissen. Die Hauptsaison der jährlichen ordentlichen Hauptversammlungen, in denen vor allem der Jahresabschluss für das Vorjahr behandelt und über die Gewinnverwendung entschieden wird, beginnt jedes Jahr im März und ist für Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionäre gleichermaßen hoch relevant. Regelmäßig treten bei Hauptversammlungen auch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und Notare oder Notarinnen auf. Die Aufgaben der beiden Berufe während der Hauptversammlung sind gesetzlich unterschiedlich geregelt – grundsätzlich gilt: Der Rechtsanwalt berät, der Notar protokolliert. In der Hitze des Gefechts kommt es aber mitunter zu einem Verschwimmen dieser Rollenverteilung.

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Professionelles Vorgehen

Eine professionell durchgeführte Hauptversammlung fördert das Vertrauen in die Tätigkeit der Aktiengesellschaft und ihrer Organe. Daher ist die detaillierte Vorbereitung der Hauptversammlung schon längst Standard, einschließlich der Vorbereitung von Tagesordnungspunkten, Beschlussvorschlägen, Fragenkatalogen und „Frequently Asked Questions“ (FAQs) zu sämtlichen denkbaren Aktionärsfragen unter Einbindung professioneller Rechtsberatung.

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