Gastronomie

SMS-Kündigung zu ernst genommen

Eine Putzfrau gab ihre Arbeitskleidung infolge der Textnachricht ihres Chefs zurück. Das wurde nun aber als unberechtigter Austritt durch sie gewertet.

Wien. Es war drei Tage vor Weihnachten, als die Frau am Vormittag ihren Arbeitgeber telefonisch kontaktierte. Sie habe auf dem Weg von Rumänien nach Österreich eine Autopanne und könne deswegen nicht wie geplant den Dienst um 21 Uhr antreten, erklärte sie. Darauf ließ man sie per SMS wissen: „Wenn Sie den vereinbarten Dienst nicht antreten, werden wir Sie umgehend kündigen!“

Tatsächlich traf sie erst gegen Mitternacht im Lokal ein. Die Frau begann aber nicht mit der Arbeit, sondern bestellte sich ein Getränk und ging bald wieder. Auch ihren Dienst am Folgetag nahm die mit einem Bruttogehalt von 1500 Euro monatlich beschäftigte Arbeiterin nicht wahr. Denn sie glaubte, gekündigt worden zu sein, was sie aber nicht war. Umgekehrt sah der Arbeitgeber im Nichterscheinen der Frau nun die Möglichkeit, die Mitarbeiterin auch ohne Kündigung loszuwerden. Er meldete sie wegen eines „unberechtigten vorzeitigen Austritts“ ab. Aber hat die Frau nun noch eine Chance auf Kündigungsentschädigung?

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