Medien

Nach Entlassung: TV-Moderatorin Scharf und Medienmacher Fellner vor Einigung

Raphaela Scharf bei einem früheren Gerichtstermin.
Raphaela Scharf bei einem früheren Gerichtstermin.(c) APA/HERBERT NEUBAUER
  • Drucken

Ein konkreter Plan für einen Vergleich liegt seit Montag am Tisch: Raphaela Scharf könnte von Wolfgang Fellner 65.000 Euro Schadenersatz bekommen.

Im Rahmen der vielschichtigen rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Medienmacher Wolfgang Fellner („Österreich“, „Oe24.TV“) und Ex-„Oe24-TV“-Moderatorin Raphaela Scharf steht in Sachen Entlassungs-Anfechtung eine Einigung bevor. Dies ergab eine am Montag stattfindende Verhandlung im Arbeits- und Sozialgericht.

Scharf ist 2019 von Fellner „gefeuert“ worden. Dagegen wehrt sie sich per Klage. Wolfgang Fellner (vertreten von Anwältin Kristina Venturini und Anwalt Georg Zanger) begründet die Entlassung so: Scharf habe publik gemacht, dass sie von ihm begrapscht worden sei, dieser Vorwurf stimme nicht, die Verbreitung desselben bringe „Unruhe“ ins Unternehmen. Und untergrabe die „Autorität“ der Führungsetage.

Prozess birgt Risiko für beide Parteien

Scharfs Anwalt Michael Rami erinnerte daran, dass Fellner bereits zwei Mal (einmal davon nicht rechtskräftig) verurteilt wurde: Der Medienmanager hatte erklärt, die Belästigungsvorwürfe seiner Ex-Mitarbeiterinnen Raphaela Scharf und Katia Wagner seien „frei erfunden“. Dadurch hat er laut Gericht den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.

Aber zurück zur Frage der Entlassung: Ob diese nun rechtens war oder nicht, wird wohl nicht mehr gerichtlich geklärt werden. Das Ausfechten dieser Klage bis hinauf zum Obersten Gerichtshof würde beidseitiges Prozessrisiko bedeuten. Und jahrelang dauern.

Der geplante Vergleich sieht nun vor, dass Scharf von Fellner 65.000 Euro Schadenersatz bekommt. Die - mittlerweile selbstständige - TV-Moderatorin sagte am Montag im Hinblick auf mehrere parallel laufende rechtliche Auseinandersetzungen (dabei ist Scharf bisher in etlichen Punkten erfolgreich gewesen), sie sei nicht streitlustig. Vielmehr wolle sie Unrecht im Zusammenhang mit sexueller Belästigung aufzeigen. Sie kämpfe nun seit drei Jahren. „Das ist kein Spaziergang, sondern eine Belastung für Körper und Geist.“

Übrigens: Durch den Vergleich (so er, wie erwartet, tatsächlich zustande kommt) würde auch das laufende Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission ruhend gestellt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.