Überblick

Gesetzesentwurf der Parteifinanzen noch nicht ausformuliert

Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker
Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker(c) imago images/ITAR-TASS (Mikhail Metzel via www.imago-images.de)
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ÖVP und Grüne bringen im Nationalrat ihre Reformpläne ein. Erstmals sollen Prüfrechte für den Rechnungshof, aber auch neue Spenden-und Wahlkampfkostenregeln kommen.

ÖVP und Grüne bringen am Mittwoch im Nationalrat ihren Entwurf für ein neues Parteiengesetz ein. Mit diesem sollen erstmals Prüfrechte für den Rechnungshof, aber auch neue Spenden-und Wahlkampfkostenregeln kommen. Vorfeldorganisationen und Sozialpartner werden in die Transparenzregeln besser einbezogen. Die Reform braucht eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit die Stimmen von SPÖ oder FPÖ. Die Koalition peilt einen Beschluss vor dem Sommer an.

Dienstagvormittag war der Entwurf noch nicht ganz fertig, man bat um Geduld bis zum Abend. Bei ÖVP und Grünen hieß es auf APA-Anfrage aber, dass gegenüber dem im Februar präsentierten Vorschlag keine großen inhaltlichen Änderungen zu erwarten seien, lediglich Klarstellungen und Vereinfachungen bei Formulierungen. Alles weitere soll dann nach der parlamentarischen Begutachtung, während der man die Gespräche mit den Oppositionsparteien fortsetzen will, eingearbeitet werden.

Die FPÖ hatte wiederholt Kritik an dem Entwurf geübt, einerseits wegen aus ihrer Sicht fehlender Prüf- und Kontrollrechte, aber auch wegen der ÖVP-Herkunft von Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker, die nun die "Lizenz zum 'Stierln'" erhalte. Außerdem wollen die Freiheitlichen die Schlussfolgerungen des aktuellen ÖVP-Korruptions-U-Ausschusses abwarten. Die SPÖ sicherte konstruktive Verhandlungen zu, meldete aber auch einige Wünsche an - etwa mehr Transparenz in Ministerien oder öffentliche Hearings bei der Bestellung wichtiger Funktionen. Außerdem ist die SPÖ wie auch die FPÖ dafür, Rechnungshofpräsidenten bzw. -präsidentinnen künftig mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu küren.

Die geplanten Regeln im Überblick:

PRÜFRECHTE in den Parteien selbst hat der Rechnungshof derzeit nicht. Sollte er Unregelmäßigkeiten in der Parteibilanz ("Rechenschaftsbericht") vermuten, kann er nur Wirtschaftsprüfer mit der Nachschau betrauen. Laut dem ersten Entwurf soll der Rechnungshof künftig einem "begründeten Verdacht" auf Verletzung des Parteiengesetzes selbst nachgehen dürfen. Allerdings muss er der Partei vorher Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Im Zweifelsfall soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob der Rechnungshof wirklich prüfen darf. Der Rechnungshof selbst hatte deutlich weiter reichende Prüfrechte vorgeschlagen (nämlich die Prüfung der Verwendung der Parteienförderung). Dem sind ÖVP und Grüne soweit bisher bekannt nicht gefolgt.

VERMÖGEN und SCHULDEN sollen die Parteien künftig offenlegen. Dazu sollen sie im Rechenschaftsbericht sowohl ihre Aktiva auflisten (also Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Finanzanlagen und Guthaben oder Forderungen) als auch ihre Passiva (also Schulden und Rückstellungen). Die Landesorganisationen müssen deutlich weniger melden (nämlich nur Immobilien und Schulden über 50.000 Euro). Nicht offenlegen sollen die Parteien, bei wem sie ihre Schulden haben. Dies soll nur der Rechnungshof erfahren.

EINNAHMEN und AUSGABEN werden künftig ebenfalls detaillierter veröffentlicht - nämlich bis hinunter auf die Bezirks- und Gemeindeorganisationen.

WAHLKAMPFKOSTEN sollen die Parteien künftig spätestens sechs Monate nach der Wahl veröffentlichen - und zwar über einen eigenen "Wahlwerbungsbericht". Darin sollen die Parteien nicht nur auflisten, ob sie die Wahlkampfkostengrenze (derzeit 7,2 Mio. Euro) eingehalten haben. Anders als bisher sollen sie auch ihre Wahlkampfausgaben aufschlüsseln - also die Ausgaben für Werbung und Inserate, Agenturen inklusive Meinungsforschung, zusätzliches Personal und Wahlveranstaltungen. Erfasst werden sollen auch alle Teil- und Vorfeldorganisationen sowie Personenkomitees. Auch die Sozialpartner sollen über den laufenden Betrieb hinausgehende Wahlwerbungsausgaben offenlegen.

SANKTIONEN bei Verstößen werden verschärft. Gibt eine Parlamentspartei ihren Wahlkampfbericht oder den Rechenschaftsbericht nicht ab, soll sie bis zu 50.000 Euro bezahlen. In weiterer Folge könnte (wie schon bisher möglich) auch die Parteienförderung einbehalten werden. Überschreitungen der Wahlkampfkostengrenze sollen deutlich teurer werden (bis zum Zweifachen der überhöhten Ausgaben). Parteien, die weder im Nationalrat, noch in Landtagen oder im EU-Parlament vertreten sind, trifft die Rechenschaftspflicht aber nicht mehr.

PARTEISPENDEN werden nach der Reform 2019 noch einmal neu geregelt: Die namentliche Nennung der Spender ist schon ab 500 Euro vorgesehen (bisher 2573 Euro) - und zwar vierteljährlich. Anonyme Spenden sind nur noch bis 150 Euro zulässig (bisher 515 Euro). Im Gegenzug werden Spenden bis zu dieser Bagatellgrenze von 150 Euro nicht in die Obergrenze von maximal 772.000 Euro pro Jahr und Partei einberechnet. Bisher waren nur Zuwendungen bis 100 Euro bei "lokalpolitisch üblichen Veranstaltungen" ausgenommen. Einzelspenden über 7720 Euro bleiben generell verboten.

Etwas verschärft werden die Regeln für die Veröffentlichung von Mitgliedsbeiträgen (ab 5000 statt bisher 7500) sowie Sponsorings (ab 7500 statt bisher 12.350).

PARTEIENFÖRDERUNG wird von der Kann- zur Muss-Bestimmung. Damit wird per Verfassungsbestimmung fixiert, dass Bund und Länder die Parteien finanziell unterstützen müssen. Die Gemeinden dürfen das freiwillig tun. Auf Bundesebene wurden zuletzt knapp fünf Euro pro Wahlberechtigtem ausgeschüttet, in den Ländern teils deutlich mehr.

GESETZESLÜCKEN werden teilweise geschlossen. So konnten Vorfeldorganisationen der Parteien die Transparenzregeln teilweise umschiffen, wenn sie sich formal von der Partei trennten. Dazu hat beispielsweise die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) einen zusätzlichen Verein zwischen sich und die SPÖ geschalten. Dies wollen ÖVP und Grüne nun erschweren, indem sie den Begriff der parteinahen Organisation weiter fassen. Auch ein Schlupfloch für die Spendentransparenz in Parteizeitungen wird geschlossen. Diese gilt bisher nur, wenn die Partei selbst ein Medium herausgibt. Künftig gilt die Offenlegung von Inseraten über 2.500 Euro auch, wenn das Medium von einer parteinahen Organisation, einem Abgeordneten oder einem Kandidaten herausgegeben wird.

(APA)

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