Presseförderung für "Österreich"? Finanzprokuratur legt Berufung ein

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien entschied, dass Wolfgang Fellners Boulevardzeitung Presseförderung zustehe. Dagegen wehrt sich die Finanzprokuratur.

Medienbehörde KommAustria hatte "Österreich" für das Jahr 2020 keine Presseförderung ausgeschüttet, weil die Kaufzeitung großteils ident mit "oe24" sei und in der Gesamtauflage der beiden Titel der Gratisanteil überwiege - womit ein Ausschlusskriterium vorliege. Die Mediengruppe "Österreich" klagte die Republik daraufhin wegen der Entscheidung und bekam erstinstanzlich vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Recht. Die Finanzprokuratur legt nun aber Berufung in. Das bestätigte der Leitende Prokuraturanwalt Martin Windisch dem "Standard".

Damit geht die Rechtsfrage, ob die Gratiszeitung "oe24" der Tageszeitung "Österreich" zuzurechnen sei, an das Oberlandesgericht Wien. Der Streitwert beträgt rund eine Million Euro.

Die Fellner-Gruppe argumentierte vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, dass es sich bei den beiden Zeitungen um eigenständige journalistische Produkte handle, die von unterschiedlichen Gesellschaften betrieben werden. Auch weise "Österreich" weit mehr Inhalte als "oe24" auf.

Zwar erfülle die Gratiszeitung "oe24" die Förderrichtlinien nicht, doch sei sie "Österreich" auch nicht zuzurechnen, urteilte das Landesgericht. Eine Zurechnung habe nur dann zu erfolgen, wenn eine förderwerbende Zeitung keine selbstständige Zeitung nach § 2 Abs. 7 des Presseförderungsgesetzes sei, um Doppelförderung zu vermeiden. Da für "oe24" kein Antrag gestellt wurde, erfolgte auch keine Zurechnung.

Klagen gegen Mitglieder der Presseförderungskommission

Abseits der Republik werden auch vier der insgesamt sieben Mitglieder der Presseförderungskommission persönlich auf Feststellung über 31.000 Euro geklagt. Laut Fellner-Gruppe hätten diese zu Unrecht empfohlen, "Österreich" nicht zu fördern. "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner stößt sich vor allem daran, dass zwei der Kommissionsmitglieder vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) nominiert werden. "Das ist ein Systemfehler, weil sie parteiisch sind", so Fellner. Seine Zeitung ist nicht Mitglied beim VÖZ.

Die betroffenen Kommissionsmitglieder verteidigten ihre Empfehlung als sachlich und rechtlich richtig und vertretbar. Auch betonten sie, dass die Medienbehörde KommAustria die Presseförderung weisungsfrei vergebe.

(APA)

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