Novelle

Mehr Geld für (ältere) Studierende

BILDUNGSMINISTERIUM: PRESSEKONFERENZ ZUR STUDIENFOeRDERUNG - BLIMLINGER / POLASCHEK / MARCHETTI
BILDUNGSMINISTERIUM: PRESSEKONFERENZ ZUR STUDIENFOeRDERUNG - BLIMLINGER / POLASCHEK / MARCHETTI(c) APA/TOBIAS STEINMAURER
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Man wolle auf die aktuelle Teuerung reagieren, sagt Wissenschaftsminister Polaschek, der ab Herbst die Beträge erhöht. Das aber wurde schon im Regierungsprogramm versprochen.

Für rund 50.000 Menschen in Österreich gab es am Dienstag gute Neuigkeiten von Wissenschaftsminister Martin Polaschek (ÖVP): Er kündigte eine zeitnahe Novelle des Studienbeihilfegesetzes an. Ab 1. September sollen die Beträge um bis zu zwölf Prozent steigen. Die „umfassendste Reform der Studienbeihilfe seit 30 Jahren“, wie die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger die Novelle lobte, wurde bereits im Koalitionsabkommen versprochen – mit der aktuellen Inflation hat sie demnach nur wenig zu tun.

Wer ist in Österreich berechtigt, Studienbeihilfe zu empfangen?

Eltern sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen – so lang, bis diese sich selbst erhalten können. Das umfasst grundsätzlich auch den Abschluss eines Studiums. Nur wenn Eltern oder Studierende selbst nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, greift die Studienbeihilfe. Rund 46.400 Personen beziehen sie in Österreich aktuell. Im Schnitt beträgt sie 510 Euro im Monat. Erhöht wurde sie zuletzt 2017. Die Voraussetzung dafür ist eine „soziale Förderungswürdigkeit“. Diese setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen: Einkommen, Familienstand, Studienerfolg sowie Studiendauer spielen eine Rolle. Je nach Lebenssituation variieren die Beträge.

Welche Erhöhungen sind konkret geplant?

Im Jahr 2021 investierte das Wissenschaftsministerium 281 Millionen Euro in die Studienbeihilfe. Für das Jahr 2022 gibt es 22 Millionen Euro zusätzlich, 2023 sind es dann 68 Millionen Euro zusätzlich. Die einzelnen Beträge steigen zwischen 8,5 und 12 Prozent.
2020 wurde bereits die Einkommensgrenze auf jährlich 15.000 erhöht. Die Novelle sieht nun neben einer Erhöhung der Studienbeihilfen auch eine Vereinfachung der Berechnung vor. Künftig wird nicht mehr von jährlichen Höchstbeiträgen ausgegangen, von denen Abzüge weggerechnet werden, sondern es gilt ein Baukastenprinzip: Bezieher und Bezieherinnen erhalten einen Grundbetrag von 335 Euro pro Monat, zu dem je nach Lebenssituation unterschiedliche Zuschläge hinzugerechnet werden.

Bei unter 24-Jährigen ist das etwa der Ersatz der Familienbeihilfe (240 Euro). Auch für Wohnen am Studienort (250 Euro), höheres Alter (ab 27 Jahren gibt es 30 Euro zusätzlich) oder Kinder (130 Euro pro Kind) gibt es Zuschläge. Die Höchstgrenze liegt bei 923 Euro – 55 Euro unterhalb der Mindestsicherung.

Gibt es Änderungen bei den Anspruchskriterien?

Die Presse

An den Kriterien, wer anspruchsberechtigt ist, wird prinzipiell nichts geändert. Allerdings wird die Altersgrenze angehoben. Bisher musste ein neues Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden, um Beihilfe beziehen zu können. Diese Grenze wird nun auf 33 Jahre angehoben. In bestimmten Fällen (Selbsterhalter, Studierende mit Behinderung oder mit Kindern) steigt sie von 35 auf 38 Jahre.
Studierende, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten (Stichwort Selbsterhalterstipendium), haben künftig auch Anspruch auf Beihilfe, wenn sie zuvor schon einmal eine solche bezogen haben. Sie erhalten eine Erhöhung von durchschnittlich rund zehn Prozent.

Die Opposition übt an der Novelle Kritik. Warum?

SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl nennt sie einen „Tropfen auf dem heißen Stein“. Martina Künsberg Sarre (Neos) begrüßt sie prinzipiell. Allerdings könne sie nicht nachvollziehen, „warum ein so umfassender Gesetzesentwurf de facto ohne Begutachtungszeit durchgepeitscht wird“, sagt sie zur „Presse“. Tatsächlich soll die Novelle im Schnelldurchlauf bis Mitte Mai beschlossen werden. „Die Regierung legt offensichtlich keinen Wert auf Gespräche“, kritisiert Künsberg Sarre.

Überrascht soll dem Vernehmen nach auch die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) reagiert haben. Offiziell klingt sie verhalten positiv: Die Novelle sei ein „Schritt in die richtige Richtung“. Zum Leben reiche es trotzdem „bei Weitem nicht“, heißt es in einer Aussendung von der ÖH-Vorsitzenden Keya Baier. Zudem sei Polaschek nicht auf die ÖH-Forderung nach einer automatischen Valorisierung eingegangen.

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