Umfrageaffäre

Causa Kurz: ÖVP blitzte mit Beschwerden bei Höchstgericht ab

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AUSTRIA - VIENNA - CORRUPTION - CHANCELLOR - GOVERNMENT - KURZALEX HALADA / picturedesk.com
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Kanzler Kurz' ehemals wichtigste Berater und die Zeitung „Österreich“ glaubten ihre Rechte durch Razzien verletzt. Das Oberlandesgericht sah das anders. Eine geplante Handypeilung war rechtswidrig.

Wien. Die ÖVP sah in den vergangenen Monaten viel Grund zur Beschwerde. Vor allem, wenn es um die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dessen Umfeld sowie die damit einhergehenden Maßnahmen in der Inseraten-Umfragen-Causa ging.Ihre Anwälte haben darum auch Beschwerden wegen Rechtsverletzung bei Gericht eingebracht. Allerdings erfolglos.

Das Oberlandesgericht Wien hat aktuell über eine ganze Reihe an Beschwerden entschieden. Kurz' wichtigster Medienberater, Gerald Fleischmann, hatte sich gegen die Hausdurchsuchung ebenso gewehrt wie Kurz' ehemaliger Chefstratege Stefan Steiner. Beide argumentierten, dass jeglicher konkreter Tatverdacht fehle, dass der Beschluss zur Durchsuchung mangelhaft begründet sei und diese außerdem unverhältnismäßig gewesen sei. Der dargestellte Sachverhalt und der daraus abgeleitete Tatverdacht beruhe auf reinen Spekulationen ohne Beweis, argumentierten die Anwälte. Chats seien rein informell gewesen, deren Inhalt „Ideen ohne strafrechtlich relevanten Sachverhalt“.

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