Induktionsphase

Quereinsteiger: Die Lehrerausbildung verändert sich

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Mit dem Sommersemester 2023/24 startet die neue Quereinsteiger-Ausbildung für die allgemeinbildenden Fächer in Mittelschule, AHS und BMHS.

Mit dem Sommersemester 2023/24 startet die neue Quereinsteiger-Ausbildung für die allgemeinbildenden Fächer in Mittelschule, AHS und BMHS, parallel zur Ausbildung werden die Quereinsteiger auch bereits an der Schule unterrichten. Das macht Änderungen bei der Induktionsphase notwendig, bei der Junglehrer von Mentoren in den Beruf eingeführt werden. Im Entwurf einer Dienstrechts-Novelle (Begutachtung bis 15. Mai) sind darüber hinaus Änderungen für alle Junglehrer vorgesehen.

Die Induktionsphase wurde 2019/20 im Rahmen des neuen Lehrerdienstrechts eingeführt. In dieser sollen die Junglehrer - bei geringerer Lehrverpflichtung - ein Jahr lang durch erfahrene Pädagoginnen oder Pädagogen an ihrem Schulstandort beim Berufseinstieg angeleitet und unterstützt werden, etwa bei der Planung, Gestaltung und der Reflexion ihres Unterrichts.

Überforderung der Junglehrer

An diesem Modell gab es allerdings immer wieder Kritik: Studierendenvertreter warnten etwa vor einer Überforderung der Junglehrer, weil sie im Vergleich zum früheren Unterrichtspraktikum mehr Stunden unterrichten müssen. Für die Lehrergewerkschaft war das Modell zu praxisfern. Auch eine Studie des Zentrums für Lehrer*innenbildung der Uni Wien zeigte Verbesserungsbedarf: Die Junglehrer würden in den begleitenden Lehrveranstaltungen keinen Zusatznutzen erkennen, die organisatorischen Rahmenbedingungen (etwa Umfang der Beratungszeit) seien schwierig. Weiteres Manko: Die Mentoren sollen ihre Schützlinge beim Berufseinstieg begleiten, gleichzeitig aber am Ende per Gutachten mitentscheiden, ob diese einen Posten bekommen.

Mit der Dienstrechtsnovelle soll das bisherige Modell nun laut Bildungsministerium in einigen Punkten für alle Junglehrer abgeändert werden: So soll etwa eine Mehrfachbelastung beim Berufseinstieg vermieden werden, indem diese nicht als Klassenvorstand oder Klassenvorständin eingesetzt werden und auch keine Fächer unterrichten müssen, für die sie nicht ausgebildet sind. Die einjährige Induktionsphase kann außerdem vorzeitig (nach frühestens sechs Monaten) enden, wenn sich schon früher zeigt, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat geeignet ist.

Vor Schulbeginn soll es außerdem einen fünf- bis zehntägigen Intensivkurs zu Themen wie Schulrecht, Class Room Management und Methoden zur Durchführung und Auswertung von Unterricht geben. Im Sinne eines begleitenden Mentorings sind Vernetzungs- und Beratungsveranstaltungen im Herbst vorgesehen. Außerdem soll das Verfahren vereinfacht werden, indem das bisherige Gutachten durch einen schriftlichen Bericht ersetzt wird. Für die Beurteilung soll nicht mehr der betreuende Lehrer zuständig sein, sondern die Schulleitung. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit von Mentor und Junglehrer flexibler gestaltet werden können und auch die Schulleitung einbezogen werden.

Neue Angebote für Quereinsteiger

Anlass der Änderungen sind die neuen Angebote für Quereinsteiger in den allgemeinbildenden Fächern der Sekundarstufe (Fächer wie Deutsch, Geschichte, Turnen in Mittelschulen, AHS und BMHS): Jene, die die Voraussetzungen für die Quereinsteiger-Ausbildung erfüllen (passendes Studium, drei Jahre Berufserfahrung) und eine Stelle an einer Schule bekommen, sollen von Anfang an in das Lehrer-Gehaltsschema einbettet werden und parallel dazu die neuen Quereinsteiger-Studien an den Pädagogischen Hochschulen (PH) im Umfang von 60 bis 90 ECTS belegen (30 ECTS entsprechen einem Semester Vollzeitstudium, Anm.).

Bisher haben Quereinsteiger einen Sondervertrag erhalten und damit in der Regel weniger verdient. Außerdem waren sie von der Induktionsphase ausgenommen, obwohl gerade Quereinsteiger, die ja kein Lehramtsstudium absolviert haben, eine begleitende Einführung in den Lehrberuf brauchen, wie in den Erläuterungen zur Novelle betont wird.

(APA)


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