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Neuer Anlauf für Dashcams: Filmen im öffentlichen Raum?

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Archivbild(c) Getty Images (Thomas Lohnes)
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Autofahrer legte der Polizei Aufnahmen eines Unfallablaufs vor. Ob er derentwegen bestraft gehört, muss nochmals geprüft werden.

Wien. Dass etwas in aller Öffentlichkeit häufig zu sehen ist, heißt noch lang nicht, dass es auch erlaubt ist. Das zeigt sich zum Beispiel an den vielen Dashcams, die im Straßenverkehr unterwegs sind: kleine Kameras, die das Verkehrsgeschehen filmen.

Schon vor sechs Jahren hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein solches Kamerasystem aus Datenschutzgründen für unzulässig erklärt. Eine neue Entscheidung des Höchstgerichts könnte nun aber zur Klärung führen, unter welchen Bedingungen dieses – sonst den Sicherheitsbehörden vorbehaltene – Filmen des öffentlichen Raums doch erlaubt sein kann.

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